E
Bereich E
Warning: Undefined property: stdClass::$introtext in /homepages/27/d361696752/htdocs/web/credit12/www.credit12.de_250214/plugins/content/c12contentmanipulation/c12contentmanipulation.php on line 47
Warning: Undefined property: stdClass::$fulltext in /homepages/27/d361696752/htdocs/web/credit12/www.credit12.de_250214/plugins/content/c12contentmanipulation/c12contentmanipulation.php on line 48
Stöbern Sie in den Lexikoneinträgen mit dem Anfangsbuchstaben E.
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beinhaltet die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere Preis bestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Bei Angeboten mit „anfänglichem Effektivzins“ heißt es Achtung. Bei diesen Angeboten sollte genau überprüft werden, welche Faktoren des Ratenkredites sich ändern können. Denn sind zum Beispiel Zinsänderungen möglich, können die Gesamtkreditkosten enorm steigen.
Der Effektivzinssatz sollte alle Kreditnebenkosten enthalten. Leider ist dies nicht immer der Fall, denn die Banken sind nicht verpflichtet, alle Kosten, die in Zusammenhang mit einem Darlehen auftreten wirklich auch in den Effektivzins mit einzurechnen. Zu den Kosten, welche nicht mit einfließen müssen, zählen zum Beispiel Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Gebühren für Kreditversicherungen bzw. Restschuldversicherungen.
Bearbeitungsgebühren, Nominalzinsen, Disagio hingegen müssen unabdinglich in den Effektivzins mit einfließen.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden. Wenn Faktoren, wie insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogen wurden, dann können sie bei verglichenen Darlehen durchaus unterschiedlich sein, denn die wichtigste Aufgabe der Effektivzinssatzberechnung besteht darin, unterschiedlich gestaltete Kredite vergleichbar zu machen.
Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren), Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren enthalten. Dies muss berücksichtigt werden, wenn eingeholte Angebote objektiv verglichen werden sollen. Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren Preis bestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d.h., der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an. Preisbestimmende Faktoren sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und –höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.
Der effektive Jahreszinssatz ist in §492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2 dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu erfolgen.
Mit Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommenssteuertarif bezeichnet. Hierbei ist der Steuersatz konstant und damit gleich dem Grundsteuersatz. Vorgeschlagen wurde das Konzept der Flat Tax durch die beiden Amerikaner Robert E. Hall und Alvin Rabushka.
Die Flat Tax ist in der Regel konzeptionell mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem weitgehenden Wegfall von Subventionen sowie Steuervergünstigungen verbunden, damit auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen sind. Eine Einheitssteuer mit einem Freibetrag führt zu einer indirekt progressiven Steuerbelastung. Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steig der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.
Bislang findet die Flat Tax in ungefähr zwanzig Ländern Anwendung. Deutschland gehört nicht dazu. Während des Bundestagswahlkampfes 2005 wurde in Deutschland dieser Einheitssteuer erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen. Der damalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Mitglied des sogenannten Kompetenzteams der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommenssteuersatz von 25 Prozent vorgeschlagen.
Bei der reinen Einheitssteuer gibt es jedoch keine Freibeträge und damit auch keine Steuerprogression. Alle Einkommen werden mit dem gleichen Grenzsteuersatz versteuert. Im Falle eines Freibetrages verläuft der Durchschnittsteuersatz allerdings progressiv, was als Umverteilung der Einkommen interpretiert werden kann. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenz-Umverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen. Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung Ungleichverteilungsmaße berechnet. Nicht aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der tatsächliche Grad der Nivellierung der Einkommensunterschiede. Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer sowohl zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Nivellierung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt vom Grenzsteuersatz und Freibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab.
Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Freibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine negative Einkommenssteuer. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer mit einem Freibetrag. Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat eine hohe Nivellierungswirkung.
Tendenziell belastet die Umstellung auf ein Flat Tax untere und mittlere Einkommensbezieher stärker als die Bezieher höherer Einkommen, was sich allerdings durch die Kombination mit einem Freibetrag vermeiden ließe.
Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR)
Seit dem 1. Januar 1999 wird dieser Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft festgesetzt. Die Laufzeiten von einer Woche, zwei und drei Wochen sowie die zwölf-monatlichen Laufzeiten von ein bis zwölf Monaten werden geschäftstäglich ermittelt.
Der Informationsanbieter Thomson Reuters erhält, derzeit von 43 Kreditinstituten, unter anderen von 11 deutsche Banken, bis 10:45 Uhr Brüsseler Zeit die Angebotssätze (Briefsätze).
Der EURIBOR wird 11:00 Uhr mit drei Nachkommastellen veröffentlicht. Um den Markt nicht durch Zinsausreißer zu verfälschen, fließen 30 % der aufgenommenen Zinssätze nicht in die Berechnung mit ein, d.h. 15 % der höchsten und 15 % der niedrigsten gemeldeten Zinssätze werden entfernt. Angewendet wird hier die Zinsberechnungsmethode actual/360. Eine tägliche Veröffentlichung des EURIBOR ist in den Wirtschaftsteilen von Tageszeitungen zu finden.
Grundsätzlich ist der EURIBOR ein wichtiger Bestandteil von finanziellen Verhandlungen. Er wird benötigt um sicher mit der Bank über die Höhe der Festgeldzinsen verhandeln zu können. Auch für kurzfristige Kredite bildet er eine Verhandlungsbasis. Des Weiteren findet er Verwendung als Referenzzins bei variabel verzinslichen Anleihen und bei Swaps.
Die Entstehung des EURIBOR beruht unter anderem auf der Einführung des Euros. Als Alternative zum LIBOR wurde er am 1. Januar 1999 vom ACI eingeführt. In Deutschland ersetzt er zugleich den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz bei Anlageprodukten und Krediten.
Der Euro ist die gemeinsame offizielle Währung in 23 europäischen Staaten, wobei 12 dieser Staaten der Europäischen Union angehören. Der Euro und der US-Dollar sind die wichtigsten Währungen der Welt. Zum 01. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld und zum 01.Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Der Euro löste damit die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Landesspezifische Merkmale finden sich auf den Rückseiten der Euromünzen, die von jedem der Staaten des Eurosystems geprägt werden. Bei den Eurobanknoten erkennt man den Unterschied lediglich durch verschiedene Buchstaben der Seriennummer.
Zum Eurosystem gehörende EU Staaten
Belgien | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland |
Irland | Italien | Luxemburg |
Malta | Niederlande | Österreich |
Portugal | Slowakei | Slowenien |
Spanien | Zypern |
Nicht EU-Staaten mit uniliteraler Übernahme des Euro
Andorra | Kosovo | Montenegro |
Nicht EU-Staaten mit Übernahme des Euro durch Währungsunion
Monaco | San Marino | Vatikanstadt |
Bereits 1970 nahm die Idee zur europäischen Währungsunion konkrete Formen an. Es wurde 1972 der Europäische Wechselkursverbund gegründet und 1979 das Europäische Währungssystem (EWS). Mit dem EWS sollten starke Schwankungen der nationalen Währungen verhindert werden.
Der Beginn der Währungsunion wurde per 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten festgelegt. Als nächstes wurde am 01. Januar 1994 das Europäische Währungsinstitut (EWI) – später Europäische Zentralbank (EZB) - gegründet. Es wurde die Haushaltslage der Mitgliedstaaten geprüft. Der neue Name der Währung – Euro - wurde 1995 vom Europäischen Rat festgelegt.
Ab September 2001 erfolgte die Verteilung des Euro in Deutschland an Banken und Handel. Die ersten Euro-Münzen konnten ab 17. Dezember 2001 in den deutschen Banken und Sparkassen geholt werden. Unter der Bezeichnung „Starterkit“ wurde an die Bevölkerung die Euro-Münzmischung mit 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro für 20 DM ausgegeben. Da der Umrechnungsfaktor bei 1:1,95583 lag wurde hier eine Differenz eingefahren, dieser Verlust wurde von der Staatskasse übernommen. Ab 01. Januar 2002 erfolgte dann die allgemeine Geldausgabe. Per 28. Februar endete in Deutschland im Handel die Übergangsphase von der Annahme der DM und des Euro. Ein Umtausch von DM auf Euro ist seit diesem Zeitpunkt nur noch bei den Filialen der Deutschen Bundesbank möglich.
In der deutschen Geschichte ist der Euro die fünfte Währung seit Reichsgründung 1871. Begonnen hat der Zahlungsverkehr mit der Goldmark, gefolgt von der Renten/Reichsmark, über Deutsche Mark und Mark der DDR.
Zu Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde das Europäische Währungsinstitut 1994 in Frankfurt am Main als Institution der Europäischen Union gegründet. Das EWI löste den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten ab und fungierte als Vorgängerinstitution der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Gründung der EZB erfolgte 1998.
Aufgaben dieses Instituts bestanden darin: die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken zu verstärken, die stärkere Koordinierung der Geldpolitik der nationalen Zentralbanken und die Abwicklung der vorbereitenden Arbeitenfür die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Somit wurde die Grundlage für die einheitliche Geldpolitik geschaffen und die Grundlage für die einheitliche Währung geschaffen. Die EWI wurde durch die Europäische Zentralbank abgelöst. Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, somit besaß das Europäische Währungsinstitut eigene Persönlichkeiten.
Das EWI hatte keine Befugnis zu geldpolitischen Steuerungsfunktionen. Vielmehr hatte das EWI die operationellen Aufgaben des Europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) übernommen. Dazu gehörten die Funktionen des Ausschusses der Gouverneure der Europäischen Zentralbanken und die Finanzierung und Organisation von Devisenmarktinterventionen.
Das Europäische Währungssystem (EWS) bestimmte vom 13. März 1979 bis 31. Dezember 1998 die währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union. Der Wechselkursmechanismus war das Kernelement des EWS und sollte die Wechselkursfluktuationen innerhalb eines spezifisch festgelegten Rahmens halten. Per 01. Januar 1999 erfolgte die Einführung des EWS II und des dazugehörigen Wechselkursmechanismus. Damit wurde nun die Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Euro-Währungsgebietes und den anderen Europäischen Staaten geregelt.
In Europa sollte durch die Einführung fester, anpassungsfähiger Wechselkurse eine Zone der Währungsstabilität zwischen den Währungen der teilnehmenden Staaten geschaffen und damit eine Verbesserung der Stellung Europas im internationalen Währungssystem erreicht werden, so das Hauptziel des EWS. Zwischen den EG-Ländern sollte durch diese Wechselkursregelung der Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr erleichtert und gefördert werden und Wechselkursrisiken gebannt werden. Weiter sollte durch das EWS eine größere innere Stabilität hergestellte werden und der Weg zur Europäischen Währungsunion geebnet werden. Der Europäische Rat hat mit Beschluss vom 05. Dezember 1978 das Ziel des EWS zur Errichtung des Europäischen Währungssystems festgelegt.
Dem EWS gehörten theoretisch alle Länder der Europäischen Gemeinschaft an. Die Regelungen für den Wechselkurs wurden aber nicht von allen Mitgliedern angewandt. Diese Länder gehörten somit nicht zum Wechselkursmechanismus (WKM).
Länder wie Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und die Niederlande verwendeten von Anfang an den WKM. Von Mitte 1989 bis Anfang 1998 kamen folgende Beitrittsländer zum WKM: Spanien, Großbritannien, Portugal, Österreich, Finnland und Griechenland. Als es in der Pfundkrise zu extremen Störungen auf den Devisenmärkten kam, mussten Großbritannien und Italien inzwischen wieder aus dem WKM des Europäischen Wechselsystems austreten. So begann die lang andauernde europäische Wirtschaftskrise.
Voraussetzung für die Zulassung eines Landes zur Wirtschafts- und Währungsunion war die Aufrechterhaltung eines stabilen Wechselkurses über mindestens zwei Jahre innerhalb des EWS. Die Europäische Währungseinheit war Grundlage des EWS und wurde als Zahlungsmittel und Reservewährung der Zentralbanken sowie als Rechen- und Bezugsmittel der Wechselkurse verwendet.
Das Ende des EWS wurde mit Einführung des Euro am 01. Januar 1999 besiegelt.
Die Europäische Zentralbank bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) agiert so als Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion. Die EZB wurde 1998 im Zuge der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, im Eurotower. Geregelt wurden die Aufgaben und die Arbeiten der EZB mit dem 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union.
Als Institution ist die Zentralbank für die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in der jeweiligen Volkswirtschaft zuständig. Für den Bereich der Euro-Länder übernimmt die Aufgaben die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main.
Einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft entschieden sich für die Einführung einer gemeinsamen Währung (Euro). Mit Einführung der einheitlichen Währung mussten auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik gegeben sein. Zu diesem Zweck erfolgte die Gründung des ESZB (Europäische System der Zentralbanken).
Die alten Nationalen Zentralbanken (NZB) aller Staaten der EU und die neu gegründete Europäische Zentralbank werden in diesem System gebündelt. Nicht alle Staaten der Europäischen Union nehmen an der Währungsunion teil. Somit besteht neben dem ESZB auch noch das Eurosystem. An dem Eurosystem sind neben der EZB nur Nationale Zentralbanken von Staaten beteiligt, die den Euro eingeführt haben.
Die Hauptaufgaben des ESZB erfüllt die EZB. Priorität hat hier die Preisniveaustabilität, die Vermeidung großer Schwankungen des Geldwertes. Weiter soll eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung des jeweiligen Landes gewährleistet sein und somit eine Rezession vermieden werden. Gemessen wird die konjunkturelle Entwicklung an der Auslastung der Kapazität einer Volkswirtschaft. Durch Veränderung des Leitzinses nehmen die Zentralbanken Einfluss auf die Wirtschaft. Mittel zum Zweck sind hier die Veränderungen des Preises (Erhöhung oder Senkung) für verliehenes Geld. Die Zentralbank ist so in der Lage auf die konjukturelle Entwicklung und auch auf die Inflation einzuwirken. Der EZB wurde die Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen versprochen. So kann Konflikten mit Interessen von Politikern vorgebeugt werden und die EZB kann ihre Hauptaufgabe besser durchführen.
siehe: Europäische Währungsinstitut
siehe: Europäische Zentralbank

Sie sind selbstständig?
Wir haben den idealen Kredit für Sie!
Egal ob Sie Einzelunternehmer,
Freiberufler oder Geschäftsführer sind,
Credit12 ist Ihr Problemlöser.
Alle Darlehen können grundsätzlich
ohne Stellung von Sicherheiten
gewährt werden.
Ein Nachweis des
Verwendungszweckes muss in
der Regel nicht geführt werden.
Unser Netzwerk ist Ihr Mehrwert!

Sie sind Eigentümer einer Immobilie
oder wollen es werden?
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei
allen Fragen rund um die Bereiche:
Modernisierung, Kauf,
Neubau und Verkauf.
Nutzen Sie von die
Vorteile des Wohneigentums.
Immobilienbesitzer profitieren
von den günstigen Konditionen
am Hypothekenmarkt
Überzeugen Sie sich von unseren
Lösungen nach Maß.