Als Bank bezeichnet man ein Kreditinstitut, welches entgeltliche Dienstleistungen in Sachen Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr durchführt. Unter dem § 1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert sich in Deutschland ein Kreditinstitut als ein Bankgeschäfte betreibendes kaufmännisches Unternehmen. Das Bankwesen bezeichnet die Gesamtheit aller Banken und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen.

Eine Bank beschäftigt sich mit Kreditvergabe, Verwaltung von Spareinlagen oder dem Handel und Verwahrung von Wertpapieren. Die sogenannte Universalbank beschäftigt sich mit allem zusammen. Zu den Kundengruppen der Banken zählen:

  • Privatkunden mit:
    • Massengeschäft (Retailgeschäft): (Standardisiertes) Kredit- und Anlagegeschäft sowie Zahlungsverkehr
    • oder Private Banking: Vermögensberatung und -verwaltung für vermögende Privatkunden
  • Firmenkunden
  • Staaten und Gebietskörperschaften
  • Banken

Vermutlich schon ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. gab es in Mesopotamien buchmäßige Verrechnungen von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen sowie Anleihen, Wechsel und Schecks.

Im 13. Jahrhundert erwachte auch in Europa das Zeitalter der Banken. Wo anders als in Florenz, das sich als die Handelsmacht entpuppte, konnten Banken und das Bankgeschäft besser florieren.

Die bedeutendsten Bankiersfamilien aus Florenz Bardi, Peruzzi und Acciaiuoli unterhielten Anfang des 14. Jahrhunderts Filialen in den wichtigsten Städten Europas und hielten das Monopol der päpstlichen Finanzen. Mit den Bankgeschäften beschäftigte sich auch die Familie de´Medici, eine der mächtigsten der damaligen Zeit in ganz Europa.

Bis ins 15 Jahrhundert begründeten die Italiener das Bankgeschäft. Eine 1472 in Siena gegründete Bank existiert heute noch und ist somit die älteste Bank der Welt: die Banca Monte dei Paschi di Siena.

In der nun arbeitsteiligen Volkswirtschaft wurden Banken nötig, um den Austausch der Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld zu ermöglichen. Vermittelt wird dieser Geldfluss von den Kreditinstituten. Die Banken realisieren den Ausgleich von Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung unterliegen Kreditinstitute nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, wie z. B. bei der Besetzung von Stellen im Bereich der Geschäftsleitung oder der Bilanzierung. In der Regel unterstehen sie außerdem der Bankenaufsicht durch eine eigens zuständige Behörde.

Banken bieten neben Dienstleistungen, die Vergabe von Krediten, die Funktion für Investition = Wertpapiere und wirtschaftliche Funktion. Während in der Vergangenheit Güter gegen Güter getauscht wurden hat sich das Prinzip Leistung gegen Geld durchgesetzt. Der Austausch von Gütern und Leistung hat sich dadurch den Geldverkehr erheblich vereinfacht.

Nicht unmittelbar benötigtes Geld kann von den Haushalten zur späteren Verwendung gespart werden. Unternehmen, die Investitionen tätigen möchten und dies nicht aus eigenen Mitteln schultern können, nehmen hierfür in der Regel einen Kredit auf. Hierbei handelt es sich dann um eine Fremdfinanzierung für das Unternehmen auf Grundlage der Hinterlegung von Sicherheiten (z. B. Spareinlagen und/oder andere Vermögenswerte) gegen Kreditauszahlung durch die Bank.

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