Als allumfassende Sammlung von Rechtsvorschriften des deutschen allgemeinen Privatrechts regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Das BGB bildet das allgemeine Privatrecht unter Einbeziehung seiner Nebengesetze wie das Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz oder Lebenspartnerschaftsgesetz. Erstmals in Kraft getreten ist das BGB am 1. Januar 1900 durch den Artikel 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). So besaß es als erste Kodifikation im Privatrecht Gültigkeit für das gesamte Reichsgebiet. Die einheitliche Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit wurde erstmals festgeschrieben.

Als Teil des Privatrechts regelt das Bürgerliche Recht die Beziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern wie Bürgern, Unternehmen. Während das öffentliche Recht die Beziehungen zwischen Privaten und Hoheitsträgern oder Hoheitsträgern untereinander regelt. Bereits im römischen Reich gab es die Einteilung in Privatrecht und Öffentliches Recht. In der Kaiserzeit ergänzten die Gerichte das Recht beispielsweise um das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder die vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende Rechtsverletzungen.

In der Weimarer Republik wurde das Miet- und Arbeitsrecht in das BGB aufgenommen. Somit gab es fortan Schutzvorschriften für wirtschaftlich schwächere Bürger. Auch während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Änderungen vorgenommen bzw. arbeitete die nationalsozialistische Führung an einem Volksgesetzbuch, was das BGB ablösen sollte. Durch die Besatzungsmächte wurden wesentliche Änderungen des NS-Regimes am BGB zurückgenommen. Von diesem Zeitpunkt an erfolgte eine Entwicklung des BGB in eine ostdeutsche und westdeutsche Version.

Weil das BGB nicht der sozialistischen Ideologie entsprach wurde es in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach und nach außer Kraft gesetzt. So wurde ein an die veränderten Lebensverhältnisse angepasstes Familienrecht im Familiengesetzbuch geregelt oder das Arbeitsrecht im Gesetzbuch der Arbeit (später Arbeitsgesetzbuch) alle anderen rechtlichen Bereiche wurden in das Zivilgesetzbuch aufgenommen. Im Zuge der Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli 1990 und der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das BGB mit umfangreichen Übergangsregelungen für das Gebiet der ehemaligen DDR wieder zum gesamtdeutschen Recht.

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