Geld ist ein Gut, das im Sachgüter- und Dienstleistungsverkehr regelmäßig als Tauschmittel verwendet wird. Es ist Anweisung auf einen Anteil am Sozialprodukt. Es verkörpert Verfügungsmacht über wirtschaftliche Güter.

Geld erfüllt in der Wirtschaft vier Aufgaben. Es ist:

  • allgemeines Tauschmittel
  • Wertmesser und Recheneinheit
  • Wertaufbewahrungsmittel
  • Wertübertragungsmittel.

Als allgemeines Tauschmittel dient Geld dem Austausch von Waren und Dienstleistungen. Es kann jederzeit zum Tausch verwendet werden und wird von jedermann gern angenommen. Wertmesser und Recheneinheit ist das Geld, weil es ständig zur Bewertung der Tauschgüter benutzt wird. Jedes Gut wird in Geldeinheiten bewertet, jeder Tausch wird über Geldeinheiten verrechnet. Alle Güter werden durch Geld vergleichbar und addierbar.

Zur Wertaufbewahrung kann Geld verwendet werden, weil es haltbar und wertbeständig ist. Voraussetzung für die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes ist das Vertrauen in die Stabilität des Geldwertes.  Zur Wertübertragung eignet sich Geld, weil es Tauschmittel und Wertaufbewahrungsmittel ist. Auf der Wertübertragungsfunktion beruht das gesamte Kreditsystem.

Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Es muss von jedermann in Zahlung genommen werden (Annahmezwang).

Der Oberbegriff Geld wird in zwei Arten unterteilt, das Bargeld (Banknoten und Münzen) sowie das Buchgeld (Sichteinlagen und durch Kreditgewährung bereitgestellte Mittel).  Banknoten werden ausschließlich von der Deutschen Bundesbank ausgegeben. Die Höhe des Notenumlaufs ist gesetzlich nicht begrenzt. Banknoten werden von der Bundesbank über die Kreditinstitute und Kassen der öffentlichen Hände und Verwaltungen in Umlauf gebracht.

Münzen können Scheidemünzen oder Kurantmünzen sein. Kurantmünzen sind vollwertig ausgeprägte Münzen, der Metallwert entspricht dem Nominalwert (Nennwert). Scheidemünzen sind unterwertig ausgeprägte Münzen. In der Bundesrepublik werden momentan nur Scheidemünzen geprägt. Das ausschließliche Recht zur Prägung und Ausgabe von Münzen (Münzregal) hat die Bundesregierung. Aufgrund ihres Münzregals erteilt die Bundesregierung Prägeaufträge an die Münzstätten der Länder.

Buch- oder Giralgeld sind Geldbeträge, die auf Konten bei Geld- und Kreditinstituten für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen. Zum Buchgeld rechnen Sichteinlagen und durch Kreditgewährung bereitgestellte Mittel, nicht dagegen Spareinlagen. Über Buchgeld kann durch Überweisung, Lastschrift, Scheck usw. verfügt werden.

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