Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.

Ursprünglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Wertpapieren. Später wurde der Begriff um die Kapitalrückzahlung und –umschichtung bis hin zur umfassenden Versorgung eines Unternehmens mit Kapital erweitert. Die Finanzierungsarten kann man einteilen nach den Kapitalgebern in Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung sowie nach der Kapitalherkunft in Innenfinanzierung und Außenfinanzierung.

Als Fremdfinanzierung werden alle Vorgänge bezeichnet, die einem Unternehmen oder auch einer Privatperson Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird. Fremdfinanzierung betriff t in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt, dass Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in ein Unternehmen. Bei der privaten Finanzierung wird ein Finanzbetrag in bestimmter Höhe durch eine Kreditgeber – Bank – an eine oder mehrere Privatpersonen mittels Kreditvertrag für einen vorab festgelegten Zeitraum sowie festgelegten Konditionen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der fehlenden Mitspracherechte und Beteiligung am Gewinn/Verlust für die Kreditgeber, wird zur Gegenleistung ein Zins gezahlt. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach dem Umfang der Sicherheiten und geschätzten Risiko richtet. Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit – wenn Hinterlegung vorhanden, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.

Die Finanzierung von Privatpersonen wird im Sprachgebrauch der Bankpraxis als Konsumentenkredite bezeichnet. Das Kreditgeschäft mit Privatpersonen heißt in der Praxis Privatkundengeschäft. Finanzierungsbedarf bei privaten Haushalten entsteht, wenn die Ausgaben für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen größer sind als das Einkommen. Lang- und kurzfristige Kredite für Privathaushalte dienen der Finanzierung von Gebrauchsgütern, zum Beispiel PKW oder Wohnungseinrichtungen oder auch von Dienstleistungen, zum Beispiel Urlaubsreisen, Renovierungen.

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