Mit einer Umschuldung oder Zusammenfassung bieten wir Ihnen die Gelegenheit, bereits bestehende Verpflichtungen aus Ratenkrediten, Kreditrahmen, Überziehungskrediten oder auch privaten Verbindlichkeiten zusammen zu fassen und mit der neuen Rate Ihre monatliche Belastung erheblich zu senken.
Aus unserer Erfahrung heraus können das nicht selten mehrere hundert Euro im Monat sein. Voraussetzung hierfür ist bereits bestehendes, selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum. Es erfolgt eine sogenannte „rangbereite“ Eintragung im Grundbuch. Das bedeutet, dass eine vorlaufende Grundschuld bestehen bleiben kann. Aktuell wird mit der neuen Eintragung der 2. Rang besetzt. Die frühere gängige Praxis einer drittrangigen Eintragung findet heute so gut wie keine Anwendung mehr.
Die Höhe einer möglichen Nachrangfinanzierung richtet sich nach dem Beleihungswert des Objektes und der Höhe der bereits eingetragenen Grundschuld. Der Beleihungswert ist eine bankinterne Rechnungsgröße, die ca. 75 Prozent des realen Objektwertes beträgt. In der Praxis werden Nachrangfinanzierungen selten höher als 80.000 Euro vergeben.
Unser Highlight: Sie können die Ratenentlastung selbst dann verwirklichen, wenn Ihre Schufa-Auskunft „kleinere Kratzer“ aufweist. Oftmals werden solche Negativ-Einträge veranlasst, ohne dass der Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt wird. Für diesen Fall geben wir Ihnen einen Vertrauensvorschuss und lehnen bei ausreichender Bonität nicht ab. Ausgenommen sind die Merkmale „laufende Insolvenzverfahren“ und „Nichtabgabe einer Vermögensauskunft“.