Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beinhaltet die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere Preis bestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Bei Angeboten mit „anfänglichem Effektivzins“ heißt es Achtung. Bei diesen Angeboten sollte genau überprüft werden, welche Faktoren des Ratenkredites sich ändern können. Denn sind zum Beispiel Zinsänderungen möglich, können die Gesamtkreditkosten enorm steigen.
Der Effektivzinssatz sollte alle Kreditnebenkosten enthalten. Leider ist dies nicht immer der Fall, denn die Banken sind nicht verpflichtet, alle Kosten, die in Zusammenhang mit einem Darlehen auftreten wirklich auch in den Effektivzins mit einzurechnen. Zu den Kosten, welche nicht mit einfließen müssen, zählen zum Beispiel Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Gebühren für Kreditversicherungen bzw. Restschuldversicherungen.
Bearbeitungsgebühren, Nominalzinsen, Disagio hingegen müssen unabdinglich in den Effektivzins mit einfließen.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden. Wenn Faktoren, wie insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogen wurden, dann können sie bei verglichenen Darlehen durchaus unterschiedlich sein, denn die wichtigste Aufgabe der Effektivzinssatzberechnung besteht darin, unterschiedlich gestaltete Kredite vergleichbar zu machen.
Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren), Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren enthalten. Dies muss berücksichtigt werden, wenn eingeholte Angebote objektiv verglichen werden sollen. Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren Preis bestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d.h., der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an. Preisbestimmende Faktoren sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und –höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.
Der effektive Jahreszinssatz ist in §492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2 dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu erfolgen.