Zu Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde das Europäische Währungsinstitut 1994 in Frankfurt am Main als Institution der Europäischen Union gegründet. Das EWI löste den Ausschuss der Zentralbankpräsidenten ab und fungierte als Vorgängerinstitution der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Gründung der EZB erfolgte 1998.
Aufgaben dieses Instituts bestanden darin: die Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken zu verstärken, die stärkere Koordinierung der Geldpolitik der nationalen Zentralbanken und die Abwicklung der vorbereitenden Arbeitenfür die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Somit wurde die Grundlage für die einheitliche Geldpolitik geschaffen und die Grundlage für die einheitliche Währung geschaffen. Die EWI wurde durch die Europäische Zentralbank abgelöst. Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, somit besaß das Europäische Währungsinstitut eigene Persönlichkeiten.
Das EWI hatte keine Befugnis zu geldpolitischen Steuerungsfunktionen. Vielmehr hatte das EWI die operationellen Aufgaben des Europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) übernommen. Dazu gehörten die Funktionen des Ausschusses der Gouverneure der Europäischen Zentralbanken und die Finanzierung und Organisation von Devisenmarktinterventionen.