In der Finanzwirtschaft ist der Referenzzinssatz ein oft maßgebender Zinssatz. An dem meist kurz- bis mittelfristigem Zinssatz und dessen Wechsel orientieren sich oft auch andere Zinssätze, vorwiegend Floating Rate Notes. Der Euribor und der Libor gehören zu den bekanntesten und wichtigsten internationalen Referenzzinssätzen.
Weitere kennzeichnende Referenzzinssätze sind zum Beispiel der Diskontsatz (Lombardsatz) der Deutschen Bundesbank und der Kontokorrentkredit (Lombardkredit).
Der Referenzzinssatz wird zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber in Bezug auf den vereinbarten Kreditzins benannt. Aufgrund der wechselnden Marktsituationen wird der Kreditzins zyklisch neu festgesetzt.
Bei Vertragsabschluss wird ein prozentualer Aufschlag über die gesamte Laufzeit hinweg festgelegt, so dass, wenn der Referenzzinssatz steigt, mit ihm der Kreditzins angehoben wird, fällt er, so fällt auch der Kreditzins. Der Referenzzinssatz steuert den Kreditzins.
Bei vertraglich geregelten Maßnahmen für einen Zahlungsverzug oder bei Vollstreckungstiteln wird oftmals der Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank angewandt. Häufig für Verträge wird er aber auch bei Gesetzen verwendet.