Das Europäische Währungssystem (EWS) bestimmte vom 13. März 1979 bis 31. Dezember 1998 die währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union. Der Wechselkursmechanismus war das Kernelement des EWS und sollte die Wechselkursfluktuationen innerhalb eines spezifisch festgelegten Rahmens halten. Per 01. Januar 1999 erfolgte die Einführung des EWS II und des dazugehörigen Wechselkursmechanismus. Damit wurde nun die Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Euro-Währungsgebietes und den anderen Europäischen Staaten geregelt.
In Europa sollte durch die Einführung fester, anpassungsfähiger Wechselkurse eine Zone der Währungsstabilität zwischen den Währungen der teilnehmenden Staaten geschaffen und damit eine Verbesserung der Stellung Europas im internationalen Währungssystem erreicht werden, so das Hauptziel des EWS. Zwischen den EG-Ländern sollte durch diese Wechselkursregelung der Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr erleichtert und gefördert werden und Wechselkursrisiken gebannt werden. Weiter sollte durch das EWS eine größere innere Stabilität hergestellte werden und der Weg zur Europäischen Währungsunion geebnet werden. Der Europäische Rat hat mit Beschluss vom 05. Dezember 1978 das Ziel des EWS zur Errichtung des Europäischen Währungssystems festgelegt.
Dem EWS gehörten theoretisch alle Länder der Europäischen Gemeinschaft an. Die Regelungen für den Wechselkurs wurden aber nicht von allen Mitgliedern angewandt. Diese Länder gehörten somit nicht zum Wechselkursmechanismus (WKM).
Länder wie Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und die Niederlande verwendeten von Anfang an den WKM. Von Mitte 1989 bis Anfang 1998 kamen folgende Beitrittsländer zum WKM: Spanien, Großbritannien, Portugal, Österreich, Finnland und Griechenland. Als es in der Pfundkrise zu extremen Störungen auf den Devisenmärkten kam, mussten Großbritannien und Italien inzwischen wieder aus dem WKM des Europäischen Wechselsystems austreten. So begann die lang andauernde europäische Wirtschaftskrise.
Voraussetzung für die Zulassung eines Landes zur Wirtschafts- und Währungsunion war die Aufrechterhaltung eines stabilen Wechselkurses über mindestens zwei Jahre innerhalb des EWS. Die Europäische Währungseinheit war Grundlage des EWS und wurde als Zahlungsmittel und Reservewährung der Zentralbanken sowie als Rechen- und Bezugsmittel der Wechselkurse verwendet.
Das Ende des EWS wurde mit Einführung des Euro am 01. Januar 1999 besiegelt.