Mit Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommenssteuertarif bezeichnet. Hierbei ist der Steuersatz konstant und damit gleich dem Grundsteuersatz. Vorgeschlagen wurde das Konzept der Flat Tax durch die beiden Amerikaner Robert E. Hall und Alvin Rabushka.
Die Flat Tax ist in der Regel konzeptionell mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem weitgehenden Wegfall von Subventionen sowie Steuervergünstigungen verbunden, damit auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen sind. Eine Einheitssteuer mit einem Freibetrag führt zu einer indirekt progressiven Steuerbelastung. Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steig der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.
Bislang findet die Flat Tax in ungefähr zwanzig Ländern Anwendung. Deutschland gehört nicht dazu. Während des Bundestagswahlkampfes 2005 wurde in Deutschland dieser Einheitssteuer erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen. Der damalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Mitglied des sogenannten Kompetenzteams der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommenssteuersatz von 25 Prozent vorgeschlagen.
Bei der reinen Einheitssteuer gibt es jedoch keine Freibeträge und damit auch keine Steuerprogression. Alle Einkommen werden mit dem gleichen Grenzsteuersatz versteuert. Im Falle eines Freibetrages verläuft der Durchschnittsteuersatz allerdings progressiv, was als Umverteilung der Einkommen interpretiert werden kann. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenz-Umverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen. Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung Ungleichverteilungsmaße berechnet. Nicht aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der tatsächliche Grad der Nivellierung der Einkommensunterschiede. Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer sowohl zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Nivellierung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt vom Grenzsteuersatz und Freibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab.
Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Freibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine negative Einkommenssteuer. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer mit einem Freibetrag. Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat eine hohe Nivellierungswirkung.
Tendenziell belastet die Umstellung auf ein Flat Tax untere und mittlere Einkommensbezieher stärker als die Bezieher höherer Einkommen, was sich allerdings durch die Kombination mit einem Freibetrag vermeiden ließe.