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London Interbank Offered Rate (LIBOR)
Täglich 11:00 Uhr Londoner Zeit festgelegter Referenzzinssatz im Interbankengeschäft. Durch eine Auswahl der wichtigsten international tätigen Banken der British Bankers’ Association werden an jedem Werktag diese Zinssätze in London fixiert. Diese Sätze dienen dann für das tägliche Interbankengeschäft, wobei Gelder angeboten beziehungsweise aufgenommen werden können. Diesbezüglich ist der LIBOR-Zins ein Angebotszins.
Wie auch bei dem EURIBOR dienen LIBOR-Zinsen als Referenzzinssätze. Einige Zentralbanken wie die Schweizerische Nationalbank steuern ihre Geldpolitik durch ein sogenanntes LIBOR-Zwischenziel. Bei der Schweizerischen Nationalbank wird diese mittels eines 3-Monats-Libor-Zielbandes bestimmt. Was in diesem Fall z.B. bedeutet, dass der heute geltende Zinssatz für ein über drei Monate abgeschlossenes Geldmarkt-Geschäft gilt.
Berechnet werden die Zinssätze für zehn verschiedene Währungen, den Euro, das Pfund Sterling, den Yen, den US-Dollar, den kanadischen Dollar, den australischen Dollar, den Neuseeland Dollar, die Schweizer Franken, die dänische Krone und die schwedische Krone.
Für die Berechnung des LIBOR wird, wie beim EURIBOR, die Zinsberechnungsmethode actual/360 verwendet, für das Pfund Sterling wird die Methode actual/365 angewandt.
Der Lieferantenkredit ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant, der Kreditor, seinen Kunden, den Debitoren durch Gewährung einer Valutafrist und/oder eines Zahlungsziels einräumt. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer Skontofrist wird oftmals als Preisnachlass ein Skonto gewährt. Dieser Kredit mit Valutafristen von dreißig bis neunzig Tagen ist nur unter Kaufleuten üblich und stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar. Ist der Kunde in der Lage vor Ablauf der Zielfrist zu zahlen, so kann er Skonto abziehen. Der Skontosatz kann entweder konstant oder zeitlich gestaffelt sein. Zur Sicherung des Lieferantenkredits wird vom Gläubiger meist der Eigentumsvorbehalt gewählt.
Der Lieferantenkredit ist zusammen mit kurz- und langfristigen Bankfinanzierungen die zweitwichtigste Finanzierungsform für die mittelständischen Unternehmen. Das Eigenkapital ist in der Regel die Hauptfinanzierungsquelle. Dies ist vor allem in der Schweiz üblich, etwas abgeschwächt auch in Deutschland.
Die Unterscheidung zwischen dem Lieferanten- bzw. Handelskredit und dem Bankkredit ist von besonderer Bedeutung, da für die Kreditierung von eigenen Handelswaren keine Zulassung als Kreditinstitut bzw. Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes erforderlich ist. So sieht zum Beispiel eine typische Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen sieht wie folgt aus:
25 Prozent Lieferantenkredit, 25 Prozent Bankfinanzierungen, 10 Prozent Darlehen Dritter, 10 Prozent übriges Fremdkapital und 30 Prozent Eigenkapital.
Im Einzelhandel kennt man zahlreiche Formen der Kreditgewährung an seine Kunden (Konsumfinanzierung) und Mitarbeiter, die über den Verkauf gegen Rechnung hinausgehen, welcher als solcher bereits Instrument der Kreditgewährung darstellt. Das sind folgende Formen:
- Zielverkauf
- Anschreibekredit – auch Borgkauf genannt –
- Duldung der Überschreitung eines Zahlungsziels
- Valutaverkauf
- Offener Buchkredit
- Kreditkartenakzeptanz
- Scheckkartenannahme
- Teilzahlungskredit – mit der Sonderform Finanzkauf –
- Akzeptkredit
- Kleinkredit, Personalkredit, Anschaffungsdarlehen
Oftmals muss das Handelsmanagement – ähnlich wie bei der Waren- und Preispräsentation – auf psychologisch geschickte, dezente Kreditpräsentation innerhalb und/oder außerhalb des Geschäfts bedacht sein.
Ein Vorteil des Lieferantenkredites ist seine Schnelligkeit – der Kredit steht in dem Moment zur Verfügung, in dem die Schuld entsteht sowie die Bequemlichkeit – es entfallen viele bankübliche Formalitäten, häufig auch die gesonderte Kreditwürdigkeitsprüfung.
Weiterhin entstehen keine weiteren Abhängigkeiten von Kreditinstituten.
Der Lombardkredit ist ein Darlehen, das über einen festen Betrag lautet, in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten gesichert wird. In dieser Form wird der Lombardkredit jedoch nur selten gewährt. Die Kreditinstitute und Kreditnehmer bevorzugen den „unechten“ Lombardkredit, der ein durch Verpfändung gesicherter Kontokorrentkredit ist. Der Lombardkredit ist ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen.
Verzinst wird der Lombardkredit mit dem Lombardsatz, dies ist der Zinssatz der Deutschen Bundesbank für die Gewährung von Lombardkrediten an Kreditinstitute bzw. der Kreditinstitute an den Kunden. Der Zinssatz für Lombardkredite lag bisher stets über dem Diskontsatz; er bildet im Regelfall eine Obergrenze für den Zinssatz für Tagesgeld. Rechtsgrundlagen für die Abwicklung des Lombardkredites sind folgende:
- der Kreditvertrag
- die AGB
- die Bestimmungen des BGB über das Darlehen und das Pfandrecht
- zahlreiche weitere Bestimmungen, die sich im HGB, im Depotgesetz usw. finden.
Als Pfandobjekte können in Frage kommen: Waren, Warendokumente, Edelmetalle, Effekten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen, Forderungen aus Sparguthaben, Gehaltsforderungen. In der Praxis des Kreditgeschäfts hat nur noch die Verpfändung von Effekten Bedeutung. Waren und Warendokumente werden sicherungsübereignet. Forderungen werden abgetreten.
Unechte Lombardkredite gewähren Banken und Sparkassen gegen Verpfändung börsengängiger Wertpapiere. Die Pfandrechtsbestellung an Effekten ist einfach und bietet eine gute Sicherheit für Kredite. Effekten sind grundsätzlich leicht zu veräußern. Bankkunden nehmen Kredite unter Beleihung von Effekten auf, wenn sie sich kurzfristig Geld beschaffen müssen, ihre Wertpapiere jedoch nicht verkaufen wollen.
Um auch bei sinkenden Kursen stets eine ausreichende Sicherung zu haben, beachten Kreditinstitute bestimmte Beleihungsgrundsätze. Sparkassen dürfen beleihen:
- mündelsichere oder lombardfähige Schuldverschreibungen bis zu 80 % des Kurswertes,
- sonstige börsenfähige Werte (Aktien, Industrieobligationen und Inhaberverschuldschreibungen) bis zu 60 % des Kurswertes
- Investmentzertifikate bis zu 60 % des Rückkaufpreises (Anteilscheine an reinen Rentenfonds bis zu 80 %)
- Sparkassenbriefe und Sparkassenobligationen bis zum Nennwert bzw. bis zum Laufzeitwert.

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