Herkunft: lat., bonita - die Vortrefflichkeit

Der Begriff Bonität bedeutet in der Finanzwirtschaft die Kreditwürdigkeit als Eigenschaft einer natürlichen Person, von Unternehmen oder Staaten, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können – wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit – und zurückzahlen zu wollen – Zahlungswilligkeit.

Bei Emittenten von Wertpapieren ist unter Bonität die Fähigkeit zu verstehen, die Emission nebst Zinsen bedienen und tilgen zu können. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens ist, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten. Bonität beinhaltet zwei Kriterien, von denen die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit im Vordergrund der Analyse steht.

Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Bei natürlichen Personen sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen als Kreditnehmer und bei Unternehmenskrediten das Management von Interesse. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der vergangenen und absehbaren wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, den Kredit zurückzahlen zu können (Kapitaldienstfähigkeit). Zur Auswertung werden die Einkommensnachweise, Bilanzen usw. hinzugezogen. Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute, müssen die Risiken eines Kredites professionell einschätzen und einstufen können. Darum wurden Verfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der nachfolgenden Einstufung der individuellen Bonität eines Schuldners befassen.

Ohne selbst Gläubiger zu sein, ermitteln auch Ratingagenturen permanent die Bonität von Schuldnern, um den Gläubigern ihr Ergebnis entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für alle Schuldner kann es keine einheitliche Bonität geben. Aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Situation erfüllt jeder Schuldner alle Bonitätskriterien mehr oder weniger, so dass letztlich eine individuell abgestufte Bonität das Ergebnis ist. Abstufungen werden entweder in scores oder in Ratings ausgedrückt, welche von „sehr guter Bonität“ bis zu „gerade noch vertretbar Bonität“ reichen.

Eine Bonität liegt ratingtechnisch also vor, wenn ein Schuldner gerade noch ein Rating erhält, das im Rahmen des sogenannten ‚investment grade’ liegt. Demzufolge bezeichnet die Bundesbank Kreditforderungen der Kreditinstitute dann als ‚notenbankfähige Sicherheit’, wenn bei Ratingagenturen die Unternehmen mindestens ein langfristiges Urteil von „A-„ ausweisen.

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