Der Akzeptkredit ist ein Kredit den ein Kreditinstitut gewährt, indem es innerhalb einer festgesetzten Kreditgrenze von dem Kreditnehmer ausgestellte Wechsel akzeptiert. Durch die Akzeptierung stellt das Kreditinstitut die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Kreditleihe). Mit Akzeptkrediten werden vor allem kurzfristig abzuwickelnde Warengeschäfte größeren Umfangs finanziert, bei denen die Zahlungsfrist der Laufzeit der Bankakzepte entspricht, so dass die Wechsel aus dem Verkaufserlös der finanzierten Ware eingelöst werden (self-liquidating). Der Akzeptkredit ist ein Betriebskredit. Bankakzepte aus Akzeptkrediten sind bei der Deutschen Bundesbank rediskontfähig.

Im Außenhandel werden Akzeptkredite häufig zur Finanzierung von Ein- und Ausfuhrgeschäften in Anspruch genommen. Rechtsgrundlagen für die Abwicklung des Akzeptkredites sind:

  • der Kreditvertrag
  • die Bestimmungen des BGB über den Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB)
  • die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (AGB)
  • das Wechselgesetz
  • das Wechselsteuergesetz.

Die Akzeptkreditverträge sehen fast immer vor, dass die Akzepte von dem akzeptgebenden Kreditinstitut selbst diskontiert werden. Die Diskontierung durch die Akzeptbank ist eine zusätzliche Barkreditgewährung (Diskontkredit). Theoretisch stehen dem Kreditnehmer zwei weitere Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann das Akzept als Zahlungsmittel weitergeben oder es bei einem anderen Kreditinstitut diskontieren lassen.

Im Außenverhältnis, d.h. im Verhältnis Dritten gegenüber, ist das Kreditinstitut durch seine Akzeptleistung eine wechselmäßige Verpflichtung eingegangen. Es ist daher zur Einlösung eines Wechsels verpflichtet, unabhängig davon, ob der Kreditnehmer für ausreichende Deckung sorgt.

Im Innenverhältnis, d.h. im Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer, ist der Kunde (Wechselaussteller) Schuldner des Kreditinstitutes. Nicht aus dem Wechsel, sondern aufgrund des Kreditvertrages, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat, und aufgrund der AGB ist der Kreditnehmer verpflichtet, spätestens einen Werktag vor Verfall den Gegenwert für die Einlösung des Bankakzeptes anzuschaffen. Aus diesem Grund gewähren die Kreditinstitute Akzeptkredite nur an Kunden von unzweifelhafter Bonität.

Sparkassen dürfen in den meisten Bundesländern Akzeptkredite grundsätzlich nur aufgrund besonderer Ausnahmegenehmigungen gewähren. In einigen Bundesländern sind die Sparkassen von dieser Regelung befreit.

IHK 25 jahre am markt

»mehr Informationen«

Sie sind selbstständig?
Wir haben den idealen Kredit für Sie!

Egal ob Sie Einzelunternehmer,
Freiberufler oder Geschäftsführer sind,
Credit12 ist Ihr Problemlöser.

Alle Darlehen können grundsätzlich
ohne Stellung von Sicherheiten
gewährt werden.

Ein Nachweis des
Verwendungszweckes muss in
der Regel nicht geführt werden.

Unser Netzwerk ist Ihr Mehrwert!

»mehr Informationen«

Der Individualkredit passt zu
Jedermann!

Egal wie alt Sie sind und in
welcher Lebenssituation Sie
sich gerade befinden.

Ob Arbeiter oder Angestellter,
befristet oder unbefristet,
Beamte, öffentlich Beschäftigte
oder Rentner.

Bei diesem Darlehen profitieren
Sie von unserer
breitgefächerten Expertise.

»mehr Informationen«

Sie sind Eigentümer einer Immobilie
oder wollen es werden?

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei
allen Fragen rund um die Bereiche:

Modernisierung, Kauf,
 Neubau und Verkauf.

Nutzen Sie von die
Vorteile des Wohneigentums.

Immobilienbesitzer profitieren
von den günstigen Konditionen
am Hypothekenmarkt 

Überzeugen Sie sich von unseren
Lösungen nach Maß.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.