Die Aktie ist eine Urkunde, die einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer AG oder KGaA verbrieft. Durch den Erwerb einer Aktie erhält der Inhaber (Aktionär) Status und rechte (z.B. Stimmrecht in der Hauptversammlung, Anspruch auf Dividende, recht auf Anteil am Liquidationserlös, Bezugsrecht für junge Aktien bei Kapitalerhöhungen) als Gesellschafter. Die Urkunde, die durch besondere Maßnahmen gegen Fälschung gesichert wird (Wasserzeichen, besonderes Papier, Gestaltung) besteht aus einem Mantel und einem Bogen mit Dividendenscheinen (Coupons) und Erneuerungsschein. Aktien lauten entweder auf einen bestimmten Betrag (Summen- oder Nennwertaktie) oder auf einen Anteil (Quotenaktie).
Aktien sind von Aktienoptionen zu unterscheiden – dem recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige Erklärung ausüben zu dürfen. In Deutschland werden die Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Mit Stand Mai 2009 sind an der Börse Frankfurt rund 10.500 deutsche und ausländische Aktiengesellschaften notiert.
Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich. Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft. Dieses ist wichtig, da das Grundkapital z.B. aus 100.000 Euro bestehen kann, jedoch in 1.000 Aktien á 50 Euro oder 50 Aktien á 1.000 Euro eingeteilt sein kann.
Nennwertlose Aktien (Quotenaktie oder Stückaktie) tragen keinen eigenen fixen Nennwert, sondern entsprechen ihrem Anteil am Grundkapital. Bei 1.000 Aktien und 200.000 Euro Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 Euro.
Der Buchwert einer Aktie berechnet sich. Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital)* Nennwert pro Aktie.