Als Kreditgeber wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die einem Kreditnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung stellt und diesen nach vereinbarter Laufzeit verzinst zurückerhält. Im klassischen Sinne sind Banken und Sparkassen die häufigsten Kreditgeber – doch auch Privatpersonen, Unternehmen oder staatliche Förderinstitute können diese Rolle einnehmen.
Arten von Kreditgebern
Im Bereich der Verbraucherkredite sind Geschäftsbanken, Direktbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften die dominierenden Kreditgeber. Bei der Unternehmensfinanzierung kommen zudem Förderbanken wie die KfW, Factoringunternehmen und institutionelle Investoren hinzu. Im Bereich Crowdlending treten private Anleger als Kreditgeber auf, vermittelt durch Online-Plattformen.
Pflichten des Kreditgebers
Kreditgeber unterliegen gesetzlichen Informations- und Prüfpflichten. Bei Verbraucherkrediten müssen sie vorvertraglich umfassende Informationen über Zinssatz, Laufzeit, Gesamtkosten und Widerrufsrecht bereitstellen. Zudem sind sie verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen, um eine Überschuldung zu verhindern.
Kreditgeber und Sicherheiten
Um das Ausfallrisiko zu minimieren, verlangen Kreditgeber häufig Sicherheiten – etwa Grundschulden bei Immobilienkrediten, Bürgschaften Dritter oder die Abtretung von Forderungen. Die Art und Höhe der geforderten Sicherheiten hängt von der Bonität des Kreditnehmers, der Kredithöhe und der Laufzeit ab.
