Als Kreditnehmer wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, die von einem Kreditgeber – in der Regel einer Bank – ein Darlehen aufnimmt. Mit der Annahme des Darlehens verpflichtet sich der Kreditnehmer zur vereinbarten Rückzahlung des geliehenen Betrags zuzüglich Zinsen.
Pflichten des Kreditnehmers
Die wichtigste Pflicht des Kreditnehmers ist die pünktliche Zahlung der vereinbarten Raten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, der Bank wesentliche Änderungen seiner finanziellen Situation mitzuteilen – etwa einen Jobverlust oder eine Insolvenz. Bei besicherten Darlehen muss er die Sicherheiten erhalten und darf sie nicht ohne Zustimmung der Bank veräußern.
Rechte des Kreditnehmers
Bei Verbraucherkrediten hat der Kreditnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Er hat Anspruch auf vollständige und verständliche Vorabinformationen über alle Kreditkosten. Zudem darf er den Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen – gegen Zahlung einer gesetzlich begrenzten Vorfälligkeitsentschädigung.
Was Banken bei der Kreditvergabe prüfen
Vor der Kreditvergabe prüft die Bank die Bonität des Kreditnehmers: Schufa-Score, Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und die Kapitaldienstfähigkeit. Je besser die Bonität, desto günstiger die angebotenen Konditionen. Bei unzureichender Bonität kann die Bank Sicherheiten verlangen oder den Antrag ablehnen.
