Eine Hypothek ist ein grundpfandrechtliches Sicherungsmittel, das einem Gläubiger das Recht gibt, eine Immobilie zu verwerten, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Sie ist im Grundbuch eingetragen und an eine konkrete Forderung gekoppelt.
Hypothek vs. Grundschuld
In der Praxis der Immobilienfinanzierung wird heute fast ausschließlich die Grundschuld verwendet, nicht die Hypothek. Der wesentliche Unterschied: Die Hypothek ist akzessorisch – sie ist untrennbar mit der gesicherten Forderung verbunden und erlischt automatisch mit deren Rückzahlung. Die Grundschuld hingegen besteht unabhängig von der Forderung fort und ist daher für Banken flexibler einsetzbar.
Arten der Hypothek
Das BGB unterscheidet zwischen der Verkehrshypothek und der Sicherungshypothek. Die Verkehrshypothek kann wie ein Wertpapier übertragen werden, die Sicherungshypothek ist enger an die gesicherte Forderung gebunden und nicht selbstständig übertragbar. In der Praxis spielt diese Unterscheidung kaum noch eine Rolle, da die Grundschuld beide Funktionen übernommen hat.
Hypothek im Sprachgebrauch
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Begriff Hypothek oft synonym für jede Form der Immobilienfinanzierung verwendet – auch wenn rechtlich eine Grundschuld gemeint ist. Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, räumt der Bank in der Regel eine Grundschuld ein, keine Hypothek im rechtlichen Sinne.
