Kreditbetrug bezeichnet die betrügerische Erschleichung eines Darlehens durch falsche oder irreführende Angaben gegenüber dem Kreditgeber. Er ist in Deutschland nach § 263 StGB (Betrug) strafbar und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Typische Formen des Kreditbetrugs
Zu den häufigsten Formen zählen: das Vorlegen gefälschter Einkommensnachweise oder Kontoauszüge, falsche Angaben zur Beschäftigung oder zum Arbeitgeber, die Verschweigung bestehender Schulden oder laufender Insolvenzverfahren sowie die Verwendung fremder Identitäten (Identitätsbetrug). Auch das bewusste Verschweigen wesentlicher Informationen, die die Kreditentscheidung beeinflusst hätten, kann als Betrug gewertet werden.
Wie erkennen Banken Kreditbetrug?
Banken setzen verschiedene Prüfmechanismen ein: Schufa-Abfragen, Einkommensverifikation über Lohnsteuerbescheinigungen, automatisierte Plausibilitätsprüfungen und Abgleiche mit Datenbanken. Moderne Betrugserkennungssysteme analysieren zudem Verhaltensmuster bei der Antragstellung. Unplausible Angaben oder Widersprüche in den eingereichten Unterlagen lösen vertiefte Prüfungen aus.
Folgen für Kreditnehmer
Wer beim Kreditbetrug erwischt wird, muss mit sofortiger Kündigung des Darlehens, Strafanzeige und strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Zudem entstehen negative Schufa-Einträge, die künftige Kreditaufnahmen erheblich erschweren. Auch ein versuchter Kreditbetrug – also der Versuch, ohne Erfolg – ist strafbar.
