Insolvenz bezeichnet den Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Insolvenzverfahren ist im deutschen Recht in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und zielt darauf ab, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und dem Schuldner gegebenenfalls einen Neustart zu ermöglichen.
Eröffnungsgründe
Ein Insolvenzverfahren kann aus drei Gründen eröffnet werden: Zahlungsunfähigkeit (der Schuldner kann fällige Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen), drohende Zahlungsunfähigkeit (nur bei Eigenantrag möglich) und Überschuldung (das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr). Bei natürlichen Personen spricht man von Privatinsolvenz, bei Unternehmen von Unternehmensinsolvenz.
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Nach Eröffnung des Verfahrens durch das Amtsgericht wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners sichert und verwertet. Der Erlös wird anteilig an die Gläubiger verteilt. Bei Unternehmen ist auch eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans möglich, bei der der Betrieb fortgeführt wird.
Folgen der Insolvenz
Für Privatpersonen endet das Verfahren nach der Wohlverhaltensperiode mit der Restschuldbefreiung. Für Unternehmen bedeutet die Insolvenz häufig die Liquidation. In beiden Fällen entstehen negative Schufa-Einträge, die die Kreditwürdigkeit für Jahre beeinträchtigen können.
