Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kredit gebenden Wirtschaft. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland dreizehn regionale Schufa-Gesellschaften, die in der Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V. zusammen geschlossen sind. Gesellschafter der regionalen Schufa-Gesellschaften sind Sparkassen, Banken, Volksbank, Raiffeisenbanken, Teilzahlungsinstitute sowie Einzel- und Versandhandelsunternehmen.
Die Schufa enthält neben dem sogenannten Personenstammsatz (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift) nur Daten, die ihr von den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden oder die sie selbst aus öffentlichen Registern beschafft, z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis, haben. Sie stellt diese Informationen auf Anfrage ihren Vertragspartnern zur Verfügung, um sie vor Schäden und Verlusten im Konsumentenkreditgeschäft zu schützen. In der Schufa sind keine Angaben über Familienstand, Kontoguthaben, Depotbestände sowie Einkommens- und allgemeine Vermögensverhältnisse.
Die Schufa arbeitet nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Auskünfte werden nur an Vertragspartner gegeben, die selbst Daten an die Schufa übermitteln. Die Vertragspartner erhalten nur Daten von der Schufa, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen können.
Mitteilungspflich
Kreditinstitute, die Mitglieder der Schufa sind, haben sich verpflichtet, die Eröffnung und Schließung von Girokonten sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten bei der Benutzung von Girokonten oder auch Kreditkarten sowie die Einräumung von Konsumentenkrediten und Bürgschaftsübernahmen sowie deren vertragsgemäße bzw. nicht vertragsgemäße Abwicklung, der Schufa mitzuteilen.
Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Konsumentenkredite, welche durch Grundschulden gesichert sind, und für Dispositionskredite.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen der offenkundigen Durchbrechung des Bankgeheimnisses lassen sich die Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Girokontos, bei Abschluß eines Kredites und bei Ausfertigung von Bürgschaftsübernahmeerklärungen von Ihren Kunden die Schufa-Klausel unterschreiben.
Die in der Schufa-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Negativdaten werden z.B. am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Einspeicherung gelöscht. Sofern sie sich vor Ablauf der Löschungsfrist erledigt haben, wird dies in der Schufa-Datei vermerkt.
Jeder Kunde hat jederzeit das Recht, bei der örtlich zuständigen Schufa eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten einzuholen.