Ein Negativmerkmal ist ein Eintrag in einer Auskunftei wie der Schufa, der auf negative Zahlungserfahrungen mit einer Person hinweist. Es signalisiert Kreditgebern ein erhöhtes Ausfallrisiko und kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen oder eine Kreditvergabe ganz verhindern.
Was gilt als Negativmerkmal?
Als Negativmerkmale gelten unter anderem: nicht bezahlte und gemahnte Forderungen, Einträge aus Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden, Kontokündigungen durch Banken, Privatinsolvenzen sowie eidesstattliche Versicherungen. Auch ein laufendes Inkassoverfahren kann zu einem Negativeintrag führen. Demgegenüber sind normale Kreditanfragen oder laufende Verträge keine Negativmerkmale.
Wie lange bleibt ein Negativmerkmal gespeichert?
Die Speicherdauer richtet sich nach der Art des Eintrags. Erledigte Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung gelöscht. Einträge aus Insolvenzverfahren bleiben bis zu sechs Jahre gespeichert. Harte Negativmerkmale wie eine eidesstattliche Versicherung können ebenfalls mehrere Jahre bestehen bleiben.
Negativmerkmal löschen lassen
Wer einen unberechtigten Negativeintrag vermutet, kann bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern und fehlerhafte Einträge widersprechen. Berechtigte Einträge können vor Ablauf der Speicherfrist nur gelöscht werden, wenn die zugrundeliegende Forderung beglichen wurde und die gesetzliche Mindestfrist abgelaufen ist.
