Inkasso bezeichnet die Einziehung offener Geldforderungen durch einen Gläubiger oder einen beauftragten Dienstleister. Kommt ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen einschalten, das die ausstehenden Beträge im eigenen Namen oder auf Rechnung des Gläubigers eintreibt.
Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
Ein Inkassoverfahren beginnt in der Regel mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens. Bleibt diese erfolglos, können weitere Mahnschreiben folgen. Im nächsten Schritt droht ein gerichtliches Mahnverfahren, das mit einem Vollstreckungsbescheid enden kann. Erst dann ist eine Zwangsvollstreckung – etwa durch Lohn- oder Kontopfändung – möglich.
Welche Kosten entstehen beim Inkasso?
Inkassokosten trägt grundsätzlich der Schuldner, sofern er sich im Zahlungsverzug befindet. Die Gebühren sind gesetzlich gedeckelt und richten sich nach dem Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für Verbraucher gilt seit 2021 eine verschärfte Kostenbegrenzung, damit unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren verhindert werden.
Inkasso und Schufa
Ein laufendes Inkassoverfahren kann der Schufa gemeldet werden und sich damit negativ auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirken. Wer eine offene Forderung begleicht, sollte darauf achten, dass der Eintrag anschließend gelöscht oder als erledigt markiert wird.
