Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers, die laufenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Darlehen – also Zinsen und Tilgung – dauerhaft und vollständig aus dem verfügbaren Einkommen oder den Betriebserträgen zu erfüllen. Sie ist ein zentrales Prüfkriterium bei der Kreditvergabe.
Kapitaldienstfähigkeit bei Privatpersonen
Bei Privatpersonen prüft die Bank, ob das monatliche Nettoeinkommen nach Abzug aller fixen Ausgaben ausreicht, um die neue Kreditrate dauerhaft zu bedienen. Dazu wird eine Haushaltsrechnung erstellt, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Der verbleibende Überschuss muss die monatliche Rate abdecken – zuzüglich eines Sicherheitspuffers für unvorhergesehene Ausgaben.
Kapitaldienstfähigkeit bei Unternehmen
Bei Unternehmenskrediten wird die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis der betrieblichen Erträge ermittelt. Maßgeblich ist der Cashflow: Er zeigt, wie viel Liquidität das Unternehmen nach Abzug aller Kosten für Zinsen und Tilgung zur Verfügung hat. Ein gängiger Kennwert ist der Debt Service Coverage Ratio (DSCR), der den Cashflow ins Verhältnis zum Kapitaldienst setzt.
Was passiert bei fehlender Kapitaldienstfähigkeit?
Kann ein Kreditnehmer die Kapitaldienstfähigkeit nicht nachweisen, wird der Kreditantrag in der Regel abgelehnt. Mögliche Lösungen sind eine längere Laufzeit zur Reduzierung der Monatsrate, eine Reduzierung der Kreditsumme, zusätzliche Sicherheiten oder ein zweiter Kreditnehmer mit ausreichendem Einkommen.
