Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als eigenständige Einheit eingetragen ist. Es bildet die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für Immobilien jeder Art – ob bebaute oder unbebaute Fläche, landwirtschaftliches Land oder städtisches Baugrundstück.
Grundstück und Grundbuch
Jedes Grundstück ist im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts verzeichnet. Das Grundbuch enthält Angaben zum Eigentümer, zur Größe und Lage sowie zu eingetragenen Belastungen wie Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Wegerechten. Ein Blick ins Grundbuch ist vor jedem Grundstückskauf unverzichtbar.
Grundstück als Kreditsicherheit
Grundstücke eignen sich als Sicherheit für Immobilienkredite. Die Bank lässt sich eine Grundschuld im Grundbuch eintragen, die ihr im Verwertungsfall den Zugriff auf das Grundstück ermöglicht. Der Beleihungswert des Grundstücks bestimmt, wie hoch der maximale Kreditbetrag ausfallen kann.
Kauf und Übertragung eines Grundstücks
Der Kauf eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch geht das Eigentum rechtlich über. Zuvor muss die Grunderwerbsteuer gezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorgelegt werden.
