Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und wird auf den Kaufpreis erhoben. Die Steuersätze werden von den Bundesländern festgelegt und liegen je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Grunderwerbsteuerschuldner ist grundsätzlich der Käufer. In der Praxis trägt fast immer der Käufer die Steuer allein, da dies im Kaufvertrag so vereinbart wird. Die Steuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids bezahlt werden. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch benötigt wird.
Steuersätze nach Bundesland
Der Steuersatz variiert erheblich: Bayern und Sachsen erheben den niedrigsten Satz von 3,5 Prozent, während Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen den Höchstsatz von 6,5 Prozent verlangen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von bis zu 12.000 Euro allein bei der Grunderwerbsteuer.
Grunderwerbsteuer und Finanzierung
Da die Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten zählt, muss sie in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden – Banken finanzieren sie in der Regel nicht mit. Zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision können die Nebenkosten 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen.
