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Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemeinsam für dieselbe Schuld haften – und zwar jede Person in voller Höhe. Der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er die gesamte Forderung einfordert. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 421 BGB.

Gesamtschuldner beim gemeinsamen Kredit

Nehmen zwei Personen gemeinsam einen Kredit auf – etwa ein Ehepaar oder zwei Geschwister – werden beide zu Gesamtschuldnern. Das bedeutet: Die Bank kann die gesamte ausstehende Kreditsumme von jedem der beiden fordern, unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich genutzt hat. Zahlt einer nicht, haftet der andere für den vollen Betrag.

Vorteile und Risiken

Der Vorteil für Kreditnehmer: Zwei Einkommen verbessern die Bonität und erhöhen die Chancen auf eine Kreditbewilligung zu besseren Konditionen. Das Risiko: Im Falle von Trennung, Scheidung oder Zahlungsunfähigkeit eines Partners bleibt der andere allein auf der vollen Schuld sitzen – unabhängig von internen Absprachen. Eine notarielle Vereinbarung über die interne Haftungsverteilung schafft hier mehr Sicherheit.

Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Hat einer der Gesamtschuldner die Schuld allein bezahlt, hat er nach § 426 BGB einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen – in der Regel zur Hälfte, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dieser Anspruch muss jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden und hilft nicht, wenn der andere zahlungsunfähig ist.

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