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Die Eigentumsübertragung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie von einer Person auf eine andere übergeht. Sie ist an strenge gesetzliche Formerfordernisse geknüpft und vollzieht sich in mehreren Schritten.

Voraussetzungen der Eigentumsübertragung

Für eine wirksame Eigentumsübertragung bei Immobilien sind nach deutschem Recht zwei Elemente erforderlich: ein notariell beurkundeter Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) sowie die Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (Verfügungsgeschäft). Erst mit der Grundbucheintragung geht das Eigentum rechtlich über.

Ablauf der Eigentumsübertragung

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar veranlasst dieser die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer vor Zwischenverfügungen schützt. Anschließend wird die Grunderwerbsteuer fällig. Nach deren Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist.

Bedeutung für Kreditgeber

Banken, die eine Immobilienfinanzierung gewähren, stellen die Auszahlung des Darlehens häufig unter dem Vorbehalt, dass die Eigentumsübertragung abgeschlossen oder zumindest die Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Dies stellt sicher, dass die Grundschuld als Sicherheit wirksam bestellt werden kann.

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