Die Wertermittlung ist die systematische Feststellung des Werts einer Immobilie oder eines anderen Wirtschaftsguts zu einem bestimmten Stichtag. Sie bildet die Grundlage für Kaufentscheidungen, Beleihungen, steuerliche Bewertungen und gerichtliche Verfahren.
Anerkannte Wertermittlungsverfahren
Das deutsche Recht kennt drei normierte Verfahren: Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Das Sachwertverfahren berechnet den Wert anhand der Herstellungskosten zuzüglich Bodenwert und wird bei selbst genutzten Immobilien eingesetzt. Das Ertragswertverfahren basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen und kommt bei Renditeobjekten zum Einsatz.
Wertermittlung bei der Kreditvergabe
Banken führen im Rahmen der Immobilienfinanzierung eine eigene Wertermittlung durch, um den Beleihungswert festzustellen. Dieser liegt in der Regel unter dem Marktwert, da er langfristige Wertstabilität berücksichtigt. Er bestimmt, wie viel die Bank maximal als Kredit gewähren kann.
Wer darf Wertermittlungen erstellen?
Einfache Werteinschätzungen können von Maklern oder Banken vorgenommen werden. Für verbindliche Gutachten – etwa für Gerichte, Erbschaftsteilungen oder Scheidungsverfahren – sind zertifizierte Sachverständige erforderlich. Diese werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) tätig.
