Als Blankodarlehen wird ein Kredit bezeichnet, welcher nicht durch vom Darlehensnehmer bei der Bank hinterlegte Vermögensgegenstände besichert wurde. Das Kreditinstitut reicht dieses Darlehen aus und verlangt dabei nicht mehr als ein regelmäßiges Einkommen, aus dem sich der Kapitaldienst des Engagements vertragsgemäß finanzieren lässt. Die Blankodarlehen stehen damit im Kontrast zu den grundpfandrechtlich besicherten Darlehen, welche durch eine Immobilie, zu deren Finanzierung in den meisten Fällen der betreffende Kredit dient, besichert sind und bei denen die Kreditgebende Bank im Grundbuch eingetragen ist.
Relativ selben sind Blankoausreichungen im Bereich der privaten Baufinanzierung, da die hiesigen Kreditinstitute aufgrund der mit einer Immobilienfinanzierung verbundenen Ausfallrisiken eine weitestgehende Unterlegung mit Sicherheiten ihres Engagements wünschen und aufgrund dessen nicht bereits sind, Kredite ohne Sicherheiten auszureichen. Allerdings werden Blankodarlehen häufig zu Modernisierungs- und Sanierungszwecken ausgereicht. Da sich hierbei die Kreditsumme auf einen überschaubaren Betrag beläuft, wird dieser Kredit häufig unbesichert gewährt. Begründet wird der Verzicht auf Sicherheiten seitens der Banken zum einen an den hohen Kosten für einen Grundbucheintrag, welche die Kreditvergabe sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Verbraucher wirtschaftlich unrentabel machen, als auch mit dem Umstand, dass zum Zeitpunkt einer Modernisierung bereits wesentliche Teile des zur Neufinanzierung herangezogenen Darlehens abbezahlt sind und sich damit im Zweifelsfall ausreichende Darlehensmasse aus der Sicht der Bank ergibt.
Ein Nachteil des Blankodarlehens ist, dass die Zinsen in der Regel deutlich höher sind als die Zinsen von grundpfandrechtlich besicherten Darlehen. Sie richten sich darüber hinaus stärker an der persönlichen Bonität des Kreditnehmers sowie an dessen Einkommen aus, da die Rückzahlung durch die wirtschaftliche Aktivität des Darlehensnehmers erfolgt. Blankokredite können aber auch wie bei anderen Darlehen mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sein, die sich an der Entwicklung eines im Darlehensvertrag definierten Referenzzinses orientiert oder aber es kann eine Fixierung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Auszahlung und damit eine Rückführung in gleichbleibenden Raten erfolgen.