Aktienbank ist der frühere Begriff für Aktiengesellschaften. Allerdings hielten die Banken die Papiere meist länger, ohne sie in den Handel zu geben. Diese Banken gab es im 19. Jahrhundert. Einige moderne Banken tragen noch den Zusatz Aktienbank, wie zum Beispiel die Augsburger Aktienbank, welche in modernen Formen der Geldanlage und des Kreditwesens tätig ist. Hier werden traditionelle Geldprodukte ebenso angeboten wie Wertpapiere oder Fonds. Es gibt zum Beispiel auch Investmentbanken, welche auf Aktienemissionen spezialisiert sind, so wie die VEM Aktienbank in München. Die VEM ist eine moderne Investmentbank, die als Emissionsbank wirkt. Die Emissionsbanken sind Kreditinstitute, welche sich auf die Platzierung neuer Wertpapiere im Markt spezialisieren. Diese Kreditinstitute vermitteln die ausgegebenen Papiere an Investoren. Die Aktienbanken haben eine Bankerlaubnis gemäß Paragraf 32 des Deutschen Gesetzes für Kreditwesen (KWG). Die Aufsichtsbehörde für die Kreditinstitute ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Grundlagen für Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden legen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Wertpapiergeschäft müssen sich Aktienbanken und andere Banken nach den deutschen Bestimmungen des Wertpapiergesetzes richten. Viele der Banken kommunizieren auch über das Internet ihre Sonderbedingungen über das Wertpapiergeschäft. Gerade bei Wertpapiergeschäften sollte man eine Bank auswählen, die eine hohe Transparenz für die Anlagen bietet.
In Deutschland bestehen besondere Formen von Einlagensicherungen. Wer sich über die Sicherungsgrenzen bei privaten Banken informieren will, kann diese Informationen zum Beispiel bei dem Bundesverband Deutscher Banken erhalten. Über diesen Verband erhält man auch Informationen zu den Teilnehmern des deutschen Einlagensicherungsfonds von Privatbanken. Der Einlagensicherungsfond der deutschen Privatbanken bezieht sich auch auf Einlagensicherheiten von unselbständigen Zweigstellen der Banken, welche im Sicherungsfond Mitglied sind.
Auch die Sparkassen und die genossenschaftlichen Banken, wie zum Beispiel die Volksbanken, bieten Einlagensicherheiten. Bei den deutschen Geldinstituten, wie zum Beispiel den Sparkassen und den Volksbanken, gibt es ein recht großes Einlagensicherungssystem zum Anlegerschutz. Für bestimmte Anlagen gibt es in Deutschland auch eine Rückzahlungsgarantie der Geldinstitute. Girokonten, Sparguthaben, Termingelder oder auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind geschützt. Inhaberschuldverschreibungen sind zum Beispiel im Gegensatz dazu nicht durch den Einlagensicherungsfond gesichert. Als rechtliche Grundlage gilt der Paragraf 23a – Sicherungseinrichtung im Gesetz für Kreditwesen.