Als Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland im Rahmen einer Allfinanzaufsicht. Die Funktionen und Tätigkeiten nimmt die BaFin nur im öffentlichen Interesse wahr. Sie ist eine selbständige Bundesanstalt und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihren Sitz hat die BaFin in Bonn und Frankfurt am Main.
Auf Grund des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) wurde die BaFin durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) am 01. Mai 2002 gegründet. Hintergrund der Zusammenlegung der drei Aufsichtsämter war die Beseitigung von Kompetenzüberschneidungen und Aufsichtslücken.
Durch die einheitliche Aufsicht sollen die Verflechtungen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten und deren Risiken besser erkannt und ausgeräumt werden. Die BaFin sorgt so für die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Finanzplatz.
Geleitet wird die BaFin durch ein Direktorium, das sich zusammensetzt aus dem Präsidenten und den vier Exekutivdirektoren der Bereiche Wertpapieraufsicht, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Querschnittsaufgaben-Innere Verwaltung. Die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland bilden die Hauptaufgabe der BaFin. Dem deutschen Finanzsystem soll so die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität sichergestellt sein. Im Rahmen der Kontenaufsicht sind Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet, ein automatisiertes Abrufsystem für Kontenstammdaten zu führen. Dadurch hat die BaFin jederzeit Zugriff auf Kundendaten. Der Kontenabruf erfolgt diskret. Kreditinstitute und betroffene Kunden erhalten keine Kenntnis davon. Im Rahmen der Kontenaufsicht sind Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz verpflichtet, ein automatisiertes Abrufsystem für Kontenstammdaten zu führen. Dadurch hat die BaFin jederzeit Zugriff auf Kundendaten. Der Kontenabruf erfolgt diskret. Kreditinstitute und betroffene Kunden erhalten keine Kenntnis davon.
Die Verantwortung trägt die BaFin für Anbieter und Konsumenten. So wird bei den Anbietern (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistungsinstitute) auf Solvenz geachtet und für Konsumenten (Anleger, Bankkunden, Versicherte) das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin tätigen Gesellschaften gesichert.
Die BaFin bringt bei begründetem Verdacht Straftaten, wie Insiderdelikte, Marktmanipulationen, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte, Kapitalanlagebetrug, Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften zur Anzeige. Sollten Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen, ist die BaFin laut §44c KWG berechtigt bestimmte Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.