Eine Stundung ist die einvernehmliche Verschiebung des Fälligkeitstermins einer Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt. Der Gläubiger erklärt sich damit bereit, die Forderung vorübergehend nicht einzufordern – der Anspruch selbst bleibt jedoch bestehen und wird nicht erlassen.
Stundung bei Krediten
Bei Darlehen kann eine Stundung bedeuten, dass einzelne Raten oder der gesamte Kapitaldienst für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird. Anders als bei der Tilgungsaussetzung umfasst eine vollständige Stundung auch die Zinszahlungen. Während der Stundungsphase können die nicht gezahlten Zinsen jedoch weiter anfallen und zum Schuldenbetrag hinzugerechnet werden.
Wann wird eine Stundung gewährt?
Banken und Gläubiger gewähren eine Stundung in der Regel bei vorübergehenden finanziellen Engpässen – etwa bei Kurzarbeit, Krankheit oder einem unerwarteten Einkommensausfall. Voraussetzung ist meist, dass der Schuldner den Engpass glaubhaft darlegt und eine Perspektive auf Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit besteht. Stundungen müssen schriftlich beantragt und vereinbart werden.
Stundung vs. Erlass und Tilgungsaussetzung
Die Stundung verschiebt nur den Fälligkeitstermin, erlässt die Schuld aber nicht. Ein Erlass hingegen befreit den Schuldner dauerhaft von der Verbindlichkeit. Die Tilgungsaussetzung ist eine spezifische Form der Stundung, bei der nur die Tilgungsraten – nicht aber die Zinsen – zeitweise ausgesetzt werden.
