Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Dokument, das im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) erstellt wird. Er enthält einen Vorschlag des Schuldners an seine Gläubiger, wie die bestehenden Schulden geregelt werden sollen – durch Ratenzahlungen, teilweisen Erlass oder eine Kombination aus beidem.
Wann wird der Schuldenbereinigungsplan aufgestellt?
Vor der eigentlichen Insolvenzantragsstellung ist der Schuldner gesetzlich verpflichtet, einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen. Dabei wird mithilfe einer geeigneten Stelle – etwa einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt – ein Schuldenbereinigungsplan erarbeitet und den Gläubigern vorgelegt. Scheitert dieser Versuch, kann beim Gericht ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beantragt werden.
Inhalt des Schuldenbereinigungsplans
Der Plan listet alle Gläubiger mit ihren Forderungen auf und macht jedem einen konkreten Tilgungsvorschlag. Dieser kann je nach Leistungsfähigkeit des Schuldners einen vollständigen oder teilweisen Erlass, eine Ratenzahlung oder eine Kombination vorsehen. Alle Gläubiger müssen dem Plan zustimmen – lehnt auch nur einer ab, scheitert der außergerichtliche Versuch.
Bedeutung im Insolvenzverfahren
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist Voraussetzung für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ohne einen dokumentierten gescheiterten Einigungsversuch nimmt das Gericht den Insolvenzantrag nicht an. Ein erfolgreicher Plan hingegen erspart dem Schuldner das aufwendige Gerichtsverfahren und ermöglicht eine schnellere und oft kostengünstigere Schuldenregelung.
