Herkunft: lat. dispositio = Aufteilung / Einteilung / Zuweisung / Anordnung / Aufstellung / Gliederung / Plan
Synonyme: Dispo, Dispokredit
1968 wurde in Deutschland von den Kreditinstituten eine betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit des Girokontos für Privatpersonen eingeräumt – der Dispositionskredit, umgangssprachlich auch „Dispokredit genannt. Mit der Einführung des Dispositionskredites wurde dem Kunden ein größerer finanzieller Spielraum ermöglicht.
Der Dispositionskredit ist eine Form des unbefristeten Kontokorrentkredites und gestattet dem Kontoinhaber, Verfügungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs auch ohne Kontoguthaben vornehmen zu dürfen. Lt. BGB handelt es sich hierbei um einen spezifischen Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem jedoch Voraussetzung ist, dass außer den Zinsen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt und die Zinsen nicht in kürzeren Zeiträumen als drei Monaten belastet werden.
In der Praxis der Kreditinstitute haben sich zwei Arten herauskristallisiert. Entweder erhält der Kontoinhaber ein Schreiben der Bank, in dem die Krediteinräumung einseitig mitgeteilt wird oder es erscheint eine Information auf dem Kontoauszug, dass ab sofort ein Dispokredit genutzt werden kann. Rechtlich gesehen handelt es sich bei beiden Formen dieses Angebots um eine einseitige Willenserklärung der Bank.
Eine Voraussetzung der Gewährung eines Dispositionskredites ist, dass das entsprechende Kreditinstitut die Zahlungseingänge und –ausgänge des Kunden über einen längeren Zeitraum überblicken kann.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine dauerhafte Inanspruchnahme des gewährten Dispositionskredites von der Bank in der Regel nicht gerne gesehen wird und dem Kunden nach einem gewissen Zeitraum angeraten wird, zur Überbrückung finanzieller Engpässe über einen Kredit nachzudenken. Auch vor dem Aspekt der Höhe der zu zahlenden Zinsen für einen Dispositionskredit, sollte man über die Einrichtung sowie die Höhe einer sogenannten Überziehungslinie reiflich nachdenken. Die Bank verlangt für die Nutzung dieses Kredites Sollzinsen. Diese Zinsen werden tageweise berechnet und kommen in der Regel alle drei Monate zur Abrechnung. Die Höhe der für den Dispositionskredit erhobenen Zinsen liegt wesentlich höher als die Zinsen bei einer klassischen Finanzierung. Aus diesem Grund sollte eine Umschuldung in einen Ratenkredit vorgezogen werden, sofern eine dauerhafte Inanspruchnahme des Dispositionskredites absehbar ist.
Oftmals ist es auch die Bank, die Kunden bereits bei der Eröffnung von Konten eine Kreditlinie für das Girokonto vorschlägt, da dies zur Kundenbindung beiträgt.