Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig leistet. Im deutschen Recht tritt Verzug automatisch ein, wenn eine Mahnung vorausgegangen ist oder eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist abgelaufen ist – bei Verbrauchern spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.
Voraussetzungen des Zahlungsverzugs
Für den Eintritt des Zahlungsverzugs nach § 286 BGB müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Forderung muss fällig sein, der Schuldner muss gemahnt worden sein (oder der Verzug tritt kraft Gesetzes ein), und der Schuldner darf die Nichtzahlung zu vertreten haben. Bei Kaufleuten gilt eine vereinbarte Zahlungsfrist, nach deren Ablauf Verzug ohne Mahnung eintritt.
Folgen des Zahlungsverzugs
Mit Eintritt des Zahlungsverzugs schuldet der Schuldner Verzugszinsen – bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zudem kann der Gläubiger Schadensersatz für entstandene Mehrkosten verlangen, etwa für Mahnschreiben oder Inkassogebühren.
Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Wiederholter oder lang anhaltender Zahlungsverzug kann zu negativen Schufa-Einträgen führen und die Kreditwürdigkeit des Schuldners dauerhaft beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall folgen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung.
