Der Bauträger ist ein Unternehmen, das die Erstellung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zur gewerbsmäßigen Veräußerung zum Gegenstand hat. Ein wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit – im Gegensatz zum Bauunternehmer – ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum am Grundstück und dem darauf erstellten Gebäude verschafft.

Ein Bauträger baut mit dem Geld des Kunden, dies bedeutet, er erhält relativ hohe Abschlagszahlungen vom Auftraggeber und verwendet dieses Geld, um das Gebäude zu erstellen. Daher unterliegt es strengen Zulassungsvoraussetzungen. Hier liegt gleichfalls ein wesentlicher Unterschied zum Bauunternehmer vor, welcher zunächst eine Bauleistung erbringt und anschließend dafür eine Teilzahlung von dem Kunden erhält, die sich am Bautenstand orientiert. Ein Bauunternehmen geht also jeweils in Vorleistung und trägt ein höheres finanzielles Risiko.

Hierzulande werden Bauträge oft in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt, es gibt vereinzelt aber auch Einzelunternehmer, Kommanditgesellschaften oder Aktiengesellschaften. Der Großteil der Bauträgergesellschaften bewegt sich in einem Segment bis 20,0 Millionen Euro Jahresumsatz und wird mit einer geringen Personaldecke betrieben. Es gibt einige wenige Gesellschaften, die einen weitaus höheren Umsatz erzielen, diese sind zumeist aber an einen Konzern (Bauunternehmung) gebunden oder kommunalnah.

Der Bauträger trägt gegenüber dem Erwerber die Verantwortung für eine einwandfreie Ausführung und muss dafür sorgen, dass alle Mängel beseitigt werden, die während der Bauzeit oder innerhalb der darauf folgenden Gewährleistungszeit auftreten.

Grundlage bildet der Bauträgervertrag. Dieser ist rechtlich betrachtet eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und unterliegt den strengen Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung. Insbesondere, wenn der Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind, enthält der Vertrag werkvertragliche Elemente. Ein Bauträger verpflichtet sich, das Objekt entsprechend einer vereinbarten Baubeschreibung zu errichten und sodann an den Kunden bzw. Käufer zu übergeben und ihm somit das Eigentum an dem Objekt zu verschafften. Da hier Grundbesitz verkauft wird, ist eine notarielle Beurkundung des Bauträgervertrages notwendig.

IHK 25 jahre am markt

»mehr Informationen«

Sie sind selbstständig?
Wir haben den idealen Kredit für Sie!

Egal ob Sie Einzelunternehmer,
Freiberufler oder Geschäftsführer sind,
Credit12 ist Ihr Problemlöser.

Alle Darlehen können grundsätzlich
ohne Stellung von Sicherheiten
gewährt werden.

Ein Nachweis des
Verwendungszweckes muss in
der Regel nicht geführt werden.

Unser Netzwerk ist Ihr Mehrwert!

»mehr Informationen«

Der Individualkredit passt zu
Jedermann!

Egal wie alt Sie sind und in
welcher Lebenssituation Sie
sich gerade befinden.

Ob Arbeiter oder Angestellter,
befristet oder unbefristet,
Beamte, öffentlich Beschäftigte
oder Rentner.

Bei diesem Darlehen profitieren
Sie von unserer
breitgefächerten Expertise.

»mehr Informationen«

Sie sind Eigentümer einer Immobilie
oder wollen es werden?

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei
allen Fragen rund um die Bereiche:

Modernisierung, Kauf,
 Neubau und Verkauf.

Nutzen Sie von die
Vorteile des Wohneigentums.

Immobilienbesitzer profitieren
von den günstigen Konditionen
am Hypothekenmarkt 

Überzeugen Sie sich von unseren
Lösungen nach Maß.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.