Eine Zinsobergrenze – auch Cap oder Zinsdeckel genannt – ist eine vertraglich vereinbarte Höchstgrenze für den Zinssatz eines variabel verzinsten Darlehens. Sie schützt den Kreditnehmer davor, dass der Zinssatz bei steigenden Marktzinsen unbegrenzt ansteigt.
Wie funktioniert eine Zinsobergrenze?
Bei variablen Darlehen wird der Zinssatz regelmäßig an einen Referenzzinssatz wie den Euribor angepasst. Ohne Zinsobergrenze kann der Zinssatz theoretisch unbegrenzt steigen. Mit einem Cap ist der maximale Zinssatz festgelegt – steigt der Referenzzinssatz darüber hinaus, zahlt der Kreditnehmer trotzdem nur den vereinbarten Höchstsatz.
Zinsobergrenze beim Immobilienkredit
Bei Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz wird häufig eine Zinsobergrenze vereinbart, um das Risiko für den Kreditnehmer zu begrenzen. Der Cap kann entweder für die gesamte Laufzeit oder für bestimmte Zeiträume gelten. Die Kosten für den Cap werden in der Regel als Zinsaufschlag oder Einmalgebühr berechnet.
Zinsobergrenze vs. Zinsbindung
Die Zinsobergrenze und die Zinsbindung sind zwei verschiedene Wege zur Zinsabsicherung. Bei der Zinsbindung ist der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum fix – ohne jede Anpassung nach oben oder unten. Die Zinsobergrenze erlaubt Anpassungen nach unten, begrenzt aber das Aufwärtsrisiko. Sie bietet damit eine Kombination aus Flexibilität und Sicherheit.
