Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs auf den ausstehenden Betrag schuldet. Sie dienen als Ausgleich für den Schaden, den der Gläubiger durch die verspätete Zahlung erleidet, und sollen zugleich einen Anreiz zur pünktlichen Zahlung schaffen.
Gesetzliche Höhe der Verzugszinsen
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB. Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen (B2B) liegt der Satz bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Ab wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen entstehen mit dem Eintritt des Zahlungsverzugs – also in der Regel ab dem Tag nach der Mahnung oder, bei kalendarisch bestimmter Fälligkeit, automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist. Bei Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, auch ohne Mahnung.
Verzugszinsen und weitere Ansprüche
Neben den Verzugszinsen kann der Gläubiger auch den Ersatz weiterer Verzugsschäden verlangen – etwa Mahnkosten oder Inkassogebühren. Verzugszinsen und Schadensersatz schließen sich dabei nicht gegenseitig aus, solange der Schaden über die Zinsen hinausgeht.
