Die Sollzinsbindung bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens festgeschrieben ist und nicht verändert werden kann. Sie ist ein zentrales Merkmal von Immobilienkrediten und bestimmt maßgeblich die Planungssicherheit des Kreditnehmers.
Sollzinsbindung und Zinsbindung – der Unterschied
Die Begriffe Sollzinsbindung und Zinsbindung werden häufig synonym verwendet. Genau genommen bezieht sich die Sollzinsbindung auf den gebundenen Sollzins, während die Zinsbindung allgemeiner den gesamten Zeitraum beschreibt, in dem der Zinssatz konstant bleibt. In der Praxis meinen beide Begriffe dasselbe: den Zeitraum, in dem der Kreditnehmer vor Zinsänderungen geschützt ist.
Kurze oder lange Sollzinsbindung?
Eine kurze Sollzinsbindung von 5 Jahren bietet Flexibilität und ermöglicht es, nach Ablauf von günstigeren Zinsen zu profitieren – birgt aber das Risiko steigender Zinsen bei der Anschlussfinanzierung. Eine lange Bindung von 15 oder 20 Jahren gibt Planungssicherheit, ist aber bei sinkenden Zinsen nachteilig, da man an den höheren Satz gebunden bleibt.
Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren
Unabhängig von der vereinbarten Sollzinsbindung können Kreditnehmer nach § 489 BGB ein Darlehen nach zehn Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses gesetzliche Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Sollzinsbindungen von 15 oder 20 Jahren.
