Der Sollzins – früher auch als Nominalzins bezeichnet – ist der Zinssatz, zu dem ein Kreditbetrag pro Jahr verzinst wird. Er beschreibt ausschließlich die Zinskosten des Darlehens und enthält keine weiteren Gebühren oder Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit anfallen können.
Gebundener und variabler Sollzins
Ein gebundener Sollzins ist für die vereinbarte Zinsbindungsfrist festgeschrieben und schützt den Kreditnehmer vor Zinserhöhungen während dieser Zeit. Ein variabler Sollzins hingegen passt sich regelmäßig an einen Referenzzinssatz wie den Euribor an – er kann sinken, aber auch steigen. Bei Immobilienkrediten wird in der Regel ein gebundener Sollzins vereinbart.
Sollzins vs. effektiver Jahreszins
Der wesentliche Unterschied: Der Sollzins erfasst nur die Verzinsung des ausgezahlten Betrags. Der effektive Jahreszins schließt zusätzlich alle weiteren kreditbezogenen Kosten ein – etwa Bearbeitungsgebühren oder ein Disagio – und ermöglicht damit einen echten Preisvergleich zwischen verschiedenen Kreditangeboten. Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen beide Werte im Kreditvertrag und in der Werbung ausgewiesen werden.
Bedeutung für den Kreditvergleich
Wer Kredite nur anhand des Sollzinses vergleicht, kann in die Irre geführt werden. Für einen fairen Vergleich ist stets der effektive Jahreszins maßgeblich. Der Sollzins ist jedoch relevant, wenn man verstehen möchte, wie viel von der monatlichen Rate auf die reine Zinszahlung entfällt – und wie viel auf die Tilgung.
