Der Restwert bezeichnet den kalkulierten Wert eines geleasten oder finanzierten Objekts am Ende der Vertragslaufzeit. Er ist ein zentraler Parameter bei der Berechnung der monatlichen Leasingrate: Je höher der angesetzte Restwert, desto niedriger fällt die monatliche Rate aus – da nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert finanziert wird.
Restwert beim Leasing
Beim Leasingvertrag legt der Leasinggeber zu Vertragsbeginn einen kalkulierten Restwert fest. Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug zu diesem Preis kaufen, zurückgeben oder einen neuen Vertrag abschließen. Liegt der tatsächliche Marktwert unter dem kalkulierten Restwert – etwa durch starken Wertverlust –, trägt das Risiko je nach Vertragsart der Leasinggeber oder der Leasingnehmer.
Restwertrisiko
Beim Restwert-Leasing übernimmt der Leasingnehmer das Restwertrisiko: Ist das Fahrzeug am Vertragsende weniger wert als kalkuliert, muss er die Differenz ausgleichen. Beim Kilometerleasing hingegen trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko – der Leasingnehmer zahlt lediglich Mehrkilometer nach vereinbartem Tarif.
Restwert beim Autokredit
Auch bei der Drei-Wege-Finanzierung (Ballonkredit) spielt der Restwert eine Rolle: Am Ende der Laufzeit steht eine Schlussrate in Höhe des kalkulierten Restwerts. Der Kreditnehmer kann diese begleichen, das Fahrzeug zurückgeben oder die Schlussrate weiterfinanzieren.
