Prolongation bezeichnet die Verlängerung eines bestehenden Darlehensvertrags nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Statt das Darlehen vollständig zurückzuzahlen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln, einigen sich Kreditnehmer und Bank auf neue Konditionen für die Fortsetzung des Kredits.
Wann kommt es zur Prolongation?
Bei Immobiliendarlehen ist eine Prolongation besonders häufig: Nach Ende der Zinsbindung – typischerweise nach 5, 10 oder 15 Jahren – besteht meist noch eine Restschuld. Die Bank unterbreitet dem Kreditnehmer ein Prolongationsangebot mit neuen Zinsen und Konditionen. Der Kreditnehmer kann dieses annehmen oder das Darlehen durch eine Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter ablösen.
Prolongation oder Umschuldung?
Das Prolongationsangebot der Hausbank ist nicht immer das günstigste. Ein Vergleich mit anderen Kreditgebern lohnt sich, denn auch kleine Zinsunterschiede können bei hohen Restschulden über viele Jahre zu erheblichen Mehrkosten führen. Eine Umschuldung ist jedoch mit einem gewissen Aufwand verbunden, da in der Regel eine neue Grundschuldbestellung oder -übertragung erforderlich ist.
Forward-Darlehen als Alternative
Wer sich frühzeitig gegen steigende Zinsen absichern möchte, kann ein Forward-Darlehen abschließen. Dabei werden die Konditionen für die Anschlussfinanzierung bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung festgeschrieben – gegen einen Zinsaufschlag. So lässt sich Planungssicherheit gewinnen, bevor die eigentliche Prolongation fällig wird.
