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Der Begriff Privatkredit wird in zwei Bedeutungen verwendet: Zum einen bezeichnet er einen klassischen Ratenkredit, den eine Bank an eine Privatperson vergibt. Zum anderen meint er ein Darlehen zwischen zwei Privatpersonen – etwa zwischen Familienmitgliedern oder Freunden – ohne Beteiligung eines Kreditinstituts.

Privatkredit von der Bank

Im Bankwesen ist der Privatkredit ein Synonym für den Ratenkredit oder Verbraucherkredit: ein ungesichertes Darlehen, das an Privatpersonen für beliebige Zwecke vergeben wird. Er unterliegt dem gesetzlichen Verbraucherschutz mit Informationspflichten, Widerrufsrecht und gesetzlicher Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Privatkredit zwischen Privatpersonen

Darlehen zwischen Privatpersonen sind rechtlich möglich und werden durch die §§ 488 ff. BGB geregelt. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein solches Darlehen schriftlich vereinbart werden – mit Angabe von Betrag, Zinssatz (auch 0 % ist möglich), Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten. Wird kein Zinssatz vereinbart, gilt das Darlehen als zinsfrei.

Risiken und steuerliche Aspekte

Bei Darlehen unter nahestehenden Personen prüft das Finanzamt, ob die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält – also ob sie auch unter Fremden so abgeschlossen worden wäre. Zu niedrige oder fehlende Zinsen können als Schenkung gewertet werden. Für den Darlehensgeber besteht zudem das Ausfallrisiko, falls der Schuldner nicht zurückzahlen kann.

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