Die Pfändungsfreigrenze ist der gesetzlich geschützte Teil des Einkommens eines Schuldners, der vor dem Zugriff von Gläubigern im Rahmen einer Lohnpfändung bewahrt bleibt. Sie sichert das Existenzminimum des Schuldners und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen.
Wie wird die Pfändungsfreigrenze berechnet?
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Schuldners und der Anzahl der Personen, denen gegenüber er unterhaltspflichtig ist. Je mehr Unterhaltspflichten bestehen, desto höher fällt der geschützte Betrag aus. Die genauen Werte sind in der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO festgelegt, die regelmäßig angepasst wird.
Wer legt die Pfändungsfreigrenze fest?
Die Pfändungsfreigrenze wird durch den Gesetzgeber im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und in der Pfändungstabelle veröffentlicht. Die Bundesregierung aktualisiert diese Tabelle in regelmäßigen Abständen, um sie an veränderte Lebenshaltungskosten anzupassen. Die jeweils aktuell gültige Tabelle ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Wer eine Kontopfändung befürchtet oder bereits davon betroffen ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Das P-Konto schützt automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Gläubigerzugriff. Für höhere Schutzbeträge – etwa aufgrund von Unterhaltspflichten – kann beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Freibetrags beantragt werden.
