Eine Pfändung ist eine staatlich angeordnete Maßnahme, mit der Gläubiger auf das Vermögen eines Schuldners zugreifen können, um offene Forderungen zu begleichen. Sie erfolgt in der Regel auf Basis eines Vollstreckungsbescheids oder eines gerichtlichen Urteils und wird durch einen Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht durchgeführt.
Was kann gepfändet werden?
Pfändbar sind grundsätzlich Bankguthaben, Lohn- und Gehaltsforderungen, Immobilien sowie bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge oder Wertgegenstände. Nicht pfändbar sind hingegen lebensnotwendige Gegenstände, bestimmte Sozialleistungen sowie das Existenzminimum des Schuldners, das durch gesetzliche Pfändungsfreigrenzen geschützt ist.
Pfändungsfreigrenze beim Lohn
Bei der Lohnpfändung gilt eine gesetzliche Pfändungsfreigrenze, die sicherstellt, dass dem Schuldner ein Grundeinkommen zur Deckung des Lebensunterhalts verbleibt. Die Freigrenze richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten. Sie wird regelmäßig angepasst und in der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO veröffentlicht.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Wer eine Kontopfändung befürchtet oder davon betroffen ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Dieses schützt automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern und sichert so die Handlungsfähigkeit im Alltag.
