Ein Nettopreis entspricht dem Preis, der ohne die eventuell noch hinzukommende Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Bei der Darstellung des Arbeitsentgeltes ist das Nettogehalt der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Netto stellt also immer die steuerbereinigte Version dar, während Brutto noch steuerbereinigt werden muss.
Steht auf einer Rechnung unter den Zahlungsbedingungen z.B. „zahlbar innerhalb von zehn Tagen netto Kasse“, so bedeutet dies, dass bei der Bezahlung kein Abzug von Skonto erlaubt ist. Selbstverständlich muss hier der Bruttorechnungsbetrag überwiesen werden.
Auch bei Lebensmitteln steht häufig bei der Angabe von Gewicht oder Volumen (Nennfüllmenge) ein kleines „e“, um den Nettoinhalt zu kennzeichnen.
In der Versicherungswirtschaft bedeutet brutto vor Abgabe von Haftungs- oder Schadenteilen an Rückversicherungen, netto entsprechend nach Rückversicherung, was dann den beim Erstversicherer verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu tragenden Schadenanteil darstellt. Letzteres wird auch mit für eigene Rechnung bezeichnet. Weiterhin wird mit brutto/netto – analog zur oben genannten Umsatzsteuer – vor/nach Versicherungssteuer bezeichnet. Schließlich können sich diese Begriffe auch auf die Verrechnung von dem Versicherten gutzuschreibenden Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen beziehen – brutto vor – netto nach Verrechnung.
Das Gegenteil von Netto ist Brutto, die Differenz zu Brutto ist Tara.