Die Beleihungsgrenze ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der einen prozentualen Abschlag vom Beleihungswert einer Kreditsicherheit darstellt. Im Regelfall darf vom Kreditinstitut maximal bis zu der Obergrenze der Beleihungsgrenze ein Kredit gewährt werden. Dieser Abschlag zum Beleihungswert berücksichtigt individuelle Wertschwankungsgefahren und Verwertungsrisiken einer bestimmten Kreditsicherheit, z.B. beliehene Aktien, aber auch deren mehr oder weniger schnelle Liquidierbarkeit.

Die Beleihungsgrenze ist somit in ihrer absoluten Höhe einerseits von dem festgelegten Beleihungswert und andererseits vom prozentualen Abschlag abhängig. Dies sind die beiden Größen, die die Obergrenze für die maximale Kreditgewährung darstellen. Der prozentuale Wert von Beleihungsgrenzen ist je nach der Güte des Beleihungsobjektes unterschiedlich. Beleihungsobjekte können sein:

  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Andere Sicherheiten (Spar- und Terminguthaben, Lebensversicherung, Forderungen, Fahrzeuge, Maschinen)
  • Aktien

Bei der Beleihung von Immobilien wird unterschieden in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Sparkassen, Hypothekenbanken und Geschäftsbanken finanzieren im Rahmen des Realkredites maximal 60 % des Beleihungswertes von Wohnimmobilien, bei einwandfreien Bonitätsverhältnissen auch bis zu 80 % des Beleihungswertes.

Während die Beleihungsgrenzen bei Immobilien bei allen Institutsgruppen noch weitgehend konstant sind, gibt es deutliche Unterschiede bei den Beleihungsgrenzen für Wertpapiere. Insbesondere bei Effektenlombardkredite spielen die Beleihungsgrenzen bei Wertpapieren eine Rolle. Dort werden die Beleihungsgrenzen vertraglich offengelegt, damit der Kreditnehmer die maximale Kreditobergrenze selbst ermitteln kann. Die Beleihungsgrenzen bei anderen Sicherheiten stellen sich wie folgt dar:

  • bei Spar- und Terminguthaben, 100 %
  • bei Lebensversicherungen 90 %
  • bei Forderungen 60 % bis 80 %
  • bei Fahrzeugen und Maschinen, 40 % bis 60 %, je nach aktuellem Wert, Gutachterwert

Der Beleihungswert einer deutschen, am Markt gehandelten Aktie ist regelmäßig identisch mit ihrem Kurswert. Die Bank kann hier eine Beleihungsgrenze von 60 % zum Ansatz bringen. In dieser relativ niedrigen Beleihungsgrenze kommt das Wertschwankungsrisiko zum Ausdruck, welches bei Aktien im Vergleich zu anderen Arten von Sicherheiten als hoch eingestuft werden muss.

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