Kontext: Bausparvertrag
Die Bausparsumme besteht aus einem Sparanteil und dem Bauspardarlehen. Der Zinssatz für das Darlehen wird bei Vertragsabschluss festgesetzt. Zuteilungsfähig ist ein Bauspardarlehen erst, wenn eine bestimmter Sparanteil erreicht wurde. Danach entscheidet die Bewertungskennzahl über die tatsächliche Zuteilung. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung des Darlehens, der nur durch die Bonität des Kunden von der Bausparkasse zurückgewiesen werden kann.
Dieser Anspruch ist sogar vererbbar. Das darlehen wird kann über einen Grundbucheintrag nachrangig mit maximal 80% des Beleihungswertes abgesichert werden. Bei kleineren Summen kann alternativ entweder eine Negativerklärung abgegeben werden, oder ohne Absicherung ein Blankodarlehen ausgegeben werden.