Herkunft: ital. Bilancia = Waage, im Sinne von Balkenwaage, lat. Bilanx, Doppelwaage.

Unter der Bilanz versteht man die Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, die Anwendung bei der Führung eines Unternehmens findet. Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahres-, eines Zwischenabschlusses oder anderen Stichtagsanalysen eines Unternehmens. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens in der Betrachtungsform der Vergangenheit (normalerweise Betrachtung des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar.

Eine Bilanz wird auf einen festgelegten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen festgelegten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz wird Bilanzstichtag genannt. Rechentechnisch stellt die Bilanz die aus der Buchführung ermittelte, zu einem Stichtag zusammengefasste und systematisch gegliederte Vermögensübersicht dar. Durch Vergleich der Endbestände der verschiedenen Aktiv- bzw. Passivkonten – insbesondere das Kapitalkonto – zu unterschiedlichen Zeitpunkten kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zeitübergreifend dargestellt und durch Einsichtnahme in die Buchführung nachvollzogen werden. Aus diesem Grunde spricht man bei der Bilanzierung auch vom Betriebsvermögensvergleich.

Die Bilanz: Dokumentations-, Gewinnermittlungs- und Informationsfunktion

Die Dokumentationsfunktion beinhaltet die verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen des Unternehmens. Durch das Festhalten des Vermögens in der Bilanz wird diese zu einem handels- und steuerrechtlich erheblichem Rechenwerk über die vom Unternehmen getätigten Geschäfte. Sie stellt somit den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.

Eine weitere Funktion der Bilanz besteht in der Ermittlung des Periodengewinns. Der Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem an Ende des Geschäftsjahres ergibt unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen den Gewinn oder Verlust eines Zeitraumes. Das Zustandekommen des Gewinns bzw. Verlustes wird detailliert über die dem Eigenkapitalkonto vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung nachgewiesen. Die Informationsfunktion kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Das Ziel der Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Für interessierte Dritte (Gläubiger, potentielle Kreditgeber, Finanzamt, IHK, Sozialversicherungsträger) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen dar.

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